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NELEV 2024: Alles Wissenswerte auf einen Blick

Ist Letzteres der Fall, steht den Betreibern offen, ob sie die Zertifizierung über das Anlagenzertifikat und die Konformitätserklärung fortführen möchten oder sich für die Neuregelung entscheiden, die sich nach § 2 Abs. 4 NELEV auf das Einheiten- und Komponentenzertifikate bezieht.

NELEV steht für „Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen – Verordnung“ und vereinfacht die Zertifizierung von Erzeugungsanlagen bis 500 kW installierter Leistung.

Diese Neuregelung bedeutet einen vereinfachten Zertifizierungsprozess bei Anlagenanschluss im Mittelspannungsbereich. Konkreter: Auf das Anlagenzertifikat B kann verzichtet werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der Leistungsbereich der installierten Leistung beträgt kumuliert und hinter dem gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt zwischen 135 kW und 500 kW.
  2. Die maximale Einspeiseleistung beträgt 270 kW.

Anlagen mit diesen Eigenschaften werden nun grundsätzlich so behandelt wie Niederspannungsanlagen, sodass die Konformität über gültige Einheitenzertifikate sichergestellt wird.

Was Anlagenbesitzer jetzt wissen müssen

Die neue Verordnung betrifft PV-Dachanlagen mit einer Leistung bis zu 500 kW, egal, ob das zugehörige Gebäude privat oder gewerblich genutzt wird. Der Anschluss an den jeweiligen Netzverknüpfungspunkt der Verteilnetzbetreiber wird somit deutlich vereinfacht, denn egal, auf welcher Spannungsebene die Anlage angeschlossen wird: Der Nachweis der elektrischen Eigenschaften erfolgt stets wie für Anlagen im Niederspannungsbereich.

Nötig sind also nur noch Einheitenzertifikate, was Aufwand und Kosten verringert. Denn die mit bis zu 500 kW installierten Anlagen dürfen nun bis zu 270 kW ins Netz einspeisen.

Fazit: Die NELEV-Verordnung ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Energiewende und eine echte Erleichterung für Anlagenbetreiber und Installateure. Installierte Anlagen können bis zu 500 kW liefern, die bis zu 270 kW ins Netz einspeisen dürfen. 

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