Mängel beim Brandschutz auf Rekordniveau
Der TÜV-Verband warnt angesichts hoher Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Haustechnik vor Defiziten beim Brandschutz wichtiger Gebäudetypen. Zu diesen sogenannten Sonderbauten gehören unter anderem Hochhäuser, Beherbergungsstätten wie Hotels oder Jugendherbergen, Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kitas oder auch Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Deren für den Brandschutz wichtige Elektro- und Gebäudetechnik wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen oder die Sicherheitsbeleuchtung müssen von unabhängigen Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Über alle Anlagentypen hinweg ist im Jahr 2022 gut jede vierte Anlage mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden (26,5 Prozent). Das ist ein Zuwachs von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr und der höchste Wert, seitdem der TÜV-Verband den „Baurechtsreport“ vor zehn Jahren erstmals herausgegeben hat.
Im Vergleich zu 2017 ist die Mängelquote um 3,7 Punkte angestiegen. Weitere 45 Prozent der Anlagen wiesen „geringfügige Mängel“ auf und nur 28,5 Prozent waren „mängelfrei“. „Der Brandschutz in Deutschland ist auf einem hohen Niveau. Dennoch ist der Trend bei den Mängeln der Sicherheitstechnik seit einigen Jahren negativ“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des „TÜV Baurechtsreports 2023“. Bei sieben von neun Anlagentypen sind die Mängelquoten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit 22, 1 Prozent wurde gut jede fünfte Brandmeldeanlage (plus 0,4 Punkte), mit 26,7 Prozent gut jedes vierte Rauch- und Wärmeabzugssystem (plus 1,0 Punkt) und mit 34,6 Prozent sogar gut jede dritte Lüftungsanlage (plus 0,5 Punkte) mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet. Die Anlagen erhalten in dem Fall keine Prüfbescheinigung. Die Mängel müssen in Abhängigkeit von der Gefährdung unverzüglich oder innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
Als Gründe für die steigenden Mängelquoten macht der TÜV-Verband verschiedene Ursachen wie die immer komplexer werdende Gebäudetechnik, den Zeit- und Kostendruck auf den Baustellen und den Fachkräftemangel aus. Dabei müssten die Bauausführenden zahlreiche Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten berücksichtigen. „Die Gebäudetechnik wird immer komplexer und digitaler, was sie anfälliger für Störungen macht“, sagt Bühler. So müssen im Brandfall die einzelnen Komponenten wie Brandmeldung, Entrauchung, Lüftung oder Notbeleuchtung reibungslos miteinander kommunizieren. Das könne schon vor der Inbetriebnahme für Probleme sorgen, da die Anlagen zum Teil von unterschiedlichen Gewerken und Fachfirmen eingebaut und aufeinander abgestimmt werden müssen. Aber auch im laufenden Betrieb komme es immer wieder zu Störungen.
„Steigende Anforderungen an den Brandschutz und komplexere Technik treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel und einen intensiven Zeit- und Kostendruck auf den Baustellen“, sagte Bühler. Bei Neubauten sollten sich die Bauausführenden in der Planungsphase frühzeitig an die Sachverständigen wenden. Verbesserungen könnte eine stärkere digitale Bauplanung bringen, mit der die beteiligten Gewerke ihre jeweiligen Anlagen einfacher aufeinander abstimmen können. „Aber auch die Politik ist gefordert“, sagte Bühler. „Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten sollten zusammengeführt und vereinfacht werden, ohne an der Sicherheit zu sparen.“
Eigentümer sollten mehr in die Instandhaltung investieren
Im aktuellen Baurechtsreport werden weitere sicherheitsrelevante Anlagen für den Brandschutz betrachtet. Die Sachverständigen der TÜV-Organisationen stellten im vergangenen Jahr bei 26,3 Prozent der Feuerlösch- und Sprinkleranlagen wesentliche Mängel fest (plus 0,4 Punkte). Der größte Zuwachs bei der Mängelquote mit plus 3,3 Punkten verzeichneten Starkstromelektroanlagen auf 19,5 Prozent. Bei den Alarmierungsanlagen stieg der Anteil um 0,5 Punkte auf 28,4 Prozent und bei den CO-Warnanlagen um 1,3 Punkte auf 14,0 Prozent. CO-Warner sind vor allem in Parkhäusern und Tiefgaragen relevant. Leichte Verbesserungen der Mängelquoten gab es nur bei den Anlagen für die Sicherheitsbeleuchtung mit minus 0,3 Punkten auf 24,2 Prozent und bei der Sicherheitsstromversorgung („Notstromaggregate“) mit minus 0,1 Punkten auf 26,3 Prozent. Bühler: „Die Eigentümer und Betreiber der Gebäude sind gefordert, stärker in die Wartung und Instandhaltung der Sicherheitstechnik zu investieren, um im Brandfall bestmöglich gewappnet zu sein.“
Über den Baurechtsreport
Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands erfasst die in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschriebenen Prüfungen der TÜV-Sachverständigen von Einrichtungen der Gebäudetechnik in so genannten Sonderbauten. Zu den Sonderbauten zählen neben Wohn- und Geschäftshäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Kliniken und Pflegeheime, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Beherbergungsstäten wie Hotels sowie Geschäfte ab einer Fläche von 2.000 Quadratmetern. Die Prüfungen umfassen technische Einrichtungen für den Brandschutz, sicherheitsrelevante Elektroanlagen sowie Anlagen für die Lüftung und Klimatisierung. Für den aktuellen Report wurden im Jahr 2022 rund 68.800 Anlagen im laufenden Betrieb geprüft und weitere 13.400 vor der ersten Inbetriebnahme.