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Gebäudeenergiegesetz 2024: Werden H2-ready-Gasgeräte zur Erfüllungsoption?

Jürgen Wendnagel

Am späten Abend des 28.3.2023 hat sich der Ampel-Koalitionsausschuss auf ein 16-seitiges Ergebnispapier mit dem Titel „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ geeinigt. Auf der letzten Seite heißt es zum Thema „Gebäudeenergiegesetz“:

  • Die Energiewende im Wärmebereich ist ein Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für eine weitere Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme ist hierbei ein zentraler Baustein.
  • Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde deshalb beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
  • Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet. Er wird von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen.
  • Es wird darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen.
  • Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter.
  • Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen.

Lindner bringt H2-ready-Heizungen ins Spiel

Auffällig ist, dass die obigen Formulierungen sehr vage sind. Dies könnte zum einen dem geschuldet sein, dass man innerhalb des Ausschusses zum einen nicht zu kleinteilig und zu langwierig diskutieren wollte. Und zum anderen dürfte es wohl an Einigkeit und Sachverstand gefehlt haben, um konkrete Lösungen zur technischen Umsetzung des 65% EE-Ziels ins Ergebnispapier zu schreiben.

Im Rahmen der gemeinsamen Pressekonferenz der Koalitionäre am späten Abend wurde Bundesfinanzminister Christian Lindner allerdings etwas konkreter. Er sprach davon, dass es unter dem Gedanken der Technologiefreiheit beim Gebäudeenergiegesetz-Entwurf noch Anpassungen geben werde. Mit Blick auf einen technologieoffenen Ansatz solle es eine Reihe von Erfüllungsoptionen geben, zu den auch der Betrieb von Heizungen mit grünem oder blauem Wasserstoff und Biomasse geben solle.

Und Lindner wurde noch konkreter: Fossil befeuerte Wärmeerzeuger sollten dann als GEG-konforme Lösungsoption zugelassen werden, wenn sie Wasserstoff- oder Grüngas-ready sind, sofern ein Transformationsplan für das Gasnetz vorliegt. – So eine Lösung würde übrigens auch vom EU-Gebäuderichtlinienentwurf gedeckt. Dort werden Heizkessel, die für den Betrieb mit erneuerbaren Brennstoffen zertifiziert sind („Hybride Heizungsanlagen“), nicht als mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen eingestuft.

Sozialverträgliche Umsetzung und lange Übergangsfristen

Ergänzende Details, wie und wann der Gasnetz-Transformationsplan-Nachweis erbracht werden muss, gab es nicht. Auch der Einsatz von E-Fuels in Ölheizungen wurde nicht angesprochen. Herauszuhören war jedoch, dass Lindner die Technologieoffenheit deshalb so stark betonte, weil sich der bisherige GEG-Entwurf zu sehr auf Elektro-Heizwärmepumpenlösungen fokussierte.

Zudem erklärte der Bundesfinanzminister, dass bei bestimmten Alters- und Einkommensgruppen darauf geachtet werde, dass die Vorgaben nicht belastend oder bindend sind. Und er sprach von ausreichenden Übergangsfristen. Die Wärmewende solle wirtschaftlich vernünftig und sozial tragbar für alle in Deutschland gestaltet werden. Welche finanziellen Anreize oder Abfederungen es konkret geben könnte, erwähnte Lindner nicht.

Zeitlichen Spielraum bekommt die Bundesregierung durch die angekündigte Novellierung des bisherigen Klimaschutzgesetzes. Denn die strikten, jährlichen CO2-Minderungsziele der sechs Sektoren werden künftig nicht mehr separat betrachtet, sondern gemeinschaftlich mit Blick auf einen Gesamtzielwert z.B. für 2030 bilanziert. Dadurch entsteht eine langfristige, sektorübergreifende Perspektive mit gegenseitigen CO2-Ausgleichsmöglichkeiten. Und die bisherige Pflicht, bei einer CO2-Zielmengenverfehlung ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor zu erarbeiten, entfällt.

Nun liegt es vor allem an Robert Habeck und an den zuständigen Bearbeitern in den beiden Ministerien (BMWK und BMWSB), diese und weitere Kompromissbeschlüsse oder -ideen in einen überarbeiteten GEG-Entwurf einzuarbeiten. – Man darf gespannt sein, welche Änderungen es tatsächlich geben wird.

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Wendnagel ist Freier Fachjournalist und schreibt seit 2016 regelmäßig Beiträge zu Energiethemen im TGA/SHK-Bereich auf haustec.de.

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