Welche Folgen ein PFAS-Verbot für die Kältebranche hat
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat Anfang Februar 2023 ein geplantes Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen PFAS veröffentlicht.
Der Vorschlag wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Das Verbot soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch verringern.
Allerdings muss der Vorschlag nun erst bewertet werden, dazu startet am 22. März eine sechsmonatige öffentliche Konsultation. Mit einer Entscheidung für oder wider das Verbot der PFAS sollte man nicht vor 2025 rechnen.
Was wären die Auswirkungen eines PFAS-Verbots?
Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel.
Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Daher rührt auch die Bezeichnung "ewige Chemikalien". Das Verbot von PFAS soll eine Freisetzung in die Umwelt stark reduzieren und Produkte und Prozesse für den Menschen sicherer machen.
Allerdings bedarf es dann in vielen Industriezweigen eines gewaltigen Umstellungsprozesses. Die Cooling Post hat ausgearbeitet, inwiefern die Kältebranche von einem Verbot betroffen wäre: Tatsächlich würde ein Verbot von nur fünf Kältemitteln im Rahmen der neuen PFAS-Verordnungsvorschläge zum Verbot praktisch aller derzeitigen alternativen Kältemittelmischungen mit niedrigerem GWP führen.
Fast alle Kältemittel könnten verboten werden
Abgesehen von den aktuellen Kältemittelmischungen, die in Europa noch nicht verboten sind, weil sie FCKW oder HCFC enthalten, würden nur 13 der 106 aktuellen ASHRAE-gelisteten Mischungen der R400-Serie einem PFAS-Verbot entgehen. Die 13 Mischungen außerhalb des Geltungsbereichs sind überwiegend Kohlenwasserstoffgemische. Von den Mischungen der Serie 500 liegen nur zwei - beides ebenfalls Kohlenwasserstoffmischungen - außerhalb des Geltungsbereichs.
Die noch unvollständige Liste fluorierter Gase, die von fünf europäischen Ländern zusammengestellt und letzte Woche von der ECHA veröffentlicht wurde, ist Teil eines gemeinsamen Beschränkungsvorschlags im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung .
R125, R134a & R143a: Welche F-Gase sind betroffen?
Die Aufnahme der Einzelkomponentengase R125, R134a, R143a und der HFOs R1234yf und R1234ze(E) in die Verbotsliste berührt praktisch alle neuen und aktuellen HFC/HFO-Kältemittelmischungen mit niedrigerem GWP.
Während das Kältemittel R134a in Europa nicht mehr als Einzelkomponente in neuen Haushalts- und Gewerbekälteanlagen eingesetzt wird und seine Verwendung in Kältemaschinen unter dem Druck der F-Gase-Verordnungen schwindet, bleibt es doch eine wichtige Komponente in vielen alternativen Mischungen mit niedrigerem GWP.
Die HFOs R1234yf und R1234ze(E) werden zusammen mit R1233zd(E) (ebenfalls in der Liste enthalten) derzeit auch als einzelne Kältemitteloptionen in Kältemaschinen von einer Reihe führender Hersteller angeboten.
R32 nicht im Geltungsbereich
Nicht unter die PFAS-Definition fällt das Kältemittel R32, das heute häufig in kleineren Klimaanlagen verwendet wird. R23, das immer noch in Tiefkühlanwendungen verwendet wird, ist von den vorgeschlagenen Beschränkungen ausgenommen.
Aufgrund seines sehr hohen GWP von 18.400 steht R23 bereits unter Druck der F-Gase-Verordnung. Eine Reihe von alternativen Mischungen mit niedrigerem GWP wurde entwickelt, aber ironischerweise enthalten diese alle Komponenten, die unter den vorgeschlagenen PFAS-Beschränkungen verboten wären. Die Vorschläge enthalten jedoch einige vorgeschlagene Ausnahmen für Niedertemperaturanwendungen.
Eine Auflistung der vom Verbot betroffenen Kältemittel finden Sie in englischer Sprache hier.