3 Tipps zu zukunftssicheren Kältemitteln: Es muss ganz natürlich werden
F-Gase-Kältemittel werden nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar sein. Diese Entwicklung war bereits mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen F-Gase-Verordnung absehbar, die bis zum Jahr 2030 eine schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorschreibt. Das Phase-Down mit Verwendungsbeschränkungen und Verboten für Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP) ist bekannt, dennoch überrascht jetzt das Ausmaß der Verknappung bestimmter Kältemittel – darunter R404A und R134A. „Wir erleben Lieferschwierigkeiten und unerwartet hohe Preissteigerungen bei nahezu allen Mittel- und Hoch-GWP-Kältemitteln“, erläutert Ulrich Brinkmann, Branch Manager HVAC bei Johnson Controls. Er sieht eine Verschärfung, nachdem im Januar 2018 die nächste Beschränkungsstufe der F-Gase-Verordnung gegriffen hat. „Daher raten wir unseren Kunden dazu, auf natürliche Kältemittel umzurüsten. Vor allem, da auch neue Niedrig-GWP-Kältemittel nicht unumstritten sind. Beispielsweise droht für R1233zd ebenfalls ein Verbot."
Natürliche Kältemittel sind zukunftssicher
Bei natürlich vorkommenden Kältemitteln sind dagegen weder Versorgungsknappheit noch eine prohibitive Gesetzgebung oder Strafzölle zu erwarten. Ammoniak etwa unterliegt nicht der F-Gase-Verordnung und ist damit investitions- und zukunftssicher. Zudem hat es sich in der Vergangenheit für fast alle Arten von Kühlung als effizientes Betriebsmittel erwiesen – ebenso Propan. Vor diesem Hintergrund entwirft und konstruiert Johnson Controls seine Kältemaschinen seit geraumer Zeit für die umweltfreundlichen Kältemittel.
Ulrich Brinkmann beantwortet zu diesem Thema drei Fragen:
1. Was spricht plötzlich gegen gängige Kältemittel wie R404A oder R134A?
Chlorfreie HFKW-Kältemittel waren in gewerblichen Kältesystemen lange Zeit etabliert. Aufgrund ihrer hohen Emissionen fördern sie jedoch den Treibhauseffekt. Deshalb hat die EU in ihrer seit Anfang 2015 geltenden F-Gase-Verordnung Verwendungsbeschränkungen und Verbote für HFKW-Kältemittel verankert, die bis zum Jahr 2030 phasenweise umgesetzt werden.
2. Müssen Anlagenbetreiber direkt reagieren?
Auf umweltfreundlichere Lösungen umzustellen, darum kommen Betreiber herkömmlicher Anlagen auf lange Sicht nicht herum. Und die Unsicherheit am Markt ist groß, sodass bei den gängigen Kältemitteln schon heute Lieferengpässe und Preisschwankungen auftreten und bereits jetzt wirtschaftliche Schäden drohen. Deshalb empfehlen wir, möglichst zeitnah auf natürliche und umweltfreundliche Alternativen umzurüsten. Zumal eine Verbesserung der Situation nicht realistisch ist, weil zum 1. Januar 2018 die nächste Stufe des Phase-Downs gegriffen hat und überdies das Risiko besteht, dass weitere Verbote folgen.
3. Warum empfehlen Sie Ammoniak beziehungsweise Propan als Kältemittel?
Diesen natürlich vorkommenden Betriebsmitteln droht keine Knappheit. Vor allem aber sind sie weder ozonschädigend noch tragen sie zum Treibhauseffekt bei. Vielmehr erfüllen sie die geltenden Auflagen und sind innerhalb der EU ein zukunftssicheres Kältemittel. Nicht zuletzt haben sich Ammoniak und Propan auch in der Anwendung als effizient bewiesen: Den Erfolg belegen zahlreiche Objekte, die wir in den letzten Jahren mit natürlichen Kältemittelanlagen ausgestattet haben.