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Kennzeichnungspflicht F-Gase-Verordnung ab 1. Januar 2017

Bei Kälte- und Klimaanlagen heißt das, dass zusätzlich Angaben zu

  • dem GWP-Wert des Kältemittels,
  • das CO2-Äqivalent des in der Anlage befindlichen Kältemittels,
  • ggf. Angaben, ob es sich um aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel handelt

an der Anlage angebracht werden müssen.

Ein entsprechender Aufkleber, ergänzend zu dem bewährten BIV-Dichtheitssiegel, kann ab sofort in der BIV-Geschäftsstelle bestellt werden unter Telefon (0 22 41) 9 74 20 14 oder per E-Mail an anja.hillmann@biv-kaelte.de.

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