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Neuanfang beim Smart-Meter-Rollout

Dittmar Koop
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Der Einbau von Smart Metern sollte bereits seit 2017 schrittweise anlaufen, begann dann tatsächlich aber erst Anfang 2020 und wurde bereits ein Jahr später gerichtlich gestoppt. Nun geschieht also über den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) ein neuer Anlauf, den Rollout zu beschleunigen und dieses Mal könnte das tatsächlich gelingen. Das Gesetz, das jetzt im Januar vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll bereits im Frühjahr das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben und dann in Kraft treten. Dass man Beschleunigungs-optimistisch sein kann liegt darin begründet, dass verschiedene Bremsen gelöst werden.

Nur Zählen und Ablesen reicht nicht mehr. Bis spätestens 2032 sollen analoge Stromzähler durch digitale ersetzt werden.

Worum geht es beim Smart Meter Rollout?

Worum geht es im Kern? Das alte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht den schrittweisen Ersatz analoger Stromzähler durch digitale bis 2032 vor – durch moderne Messeinrichtungen (mME) oder intelligente Messsysteme (iMSys). In der Fachwelt wird zwischen mME und iMSys unterschieden.MME’s sind im Grunde genommen nur Messgeräte, die ein elektronisches Zählwerk besitzen und die den Stromverbrauch dann digital anzeigen.

Zu einem iMSys wird ein mME erst über eine Erweiterung, dem Smart Meter Gateway. Erst in Kombination mit dem Gateway können die erfassten Daten fernausgelesen werden. Die Einbaupflicht eines iMSys gilt für Verbraucher mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch an Strom, außerdem für Erzeuger von Strom mit Anlagengrößen von mehr als 7 kW Nennleistung (z. B. Photovoltaik). Für alle Fälle, die unter diesen Werten liegen, sind grundsätzlich mME vorgesehen, Smart Meter aber optional.

Warum die Digitalisierung notwendig ist

Die Digitalisierung der Energiewende ist aus verschiedenen Gründen notwendig. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien führt dazu, dass die Stromproduktion weniger planbar wird, weil Wind- und Solarstrom fluktuieren, je nach Wetterlage. Zusätzlich kommen neue Lasten hinzu, die es bisher so in diesem Umfang nicht gab: E-Mobilität und Wärmepumpen. Zentraler Bestandteil, um das Energiesystem flexibel und intelligent zu machen sowie es an die neuen Umstände anzupassen, sind Smart Meter.

Das neue Gesetz sieht vor, dass ab 2025 alle Stromanbieter dynamische Stromtarife anbieten müssen. Im Gegensatz zu den bekannten starren Preisen pro kWh sind diese variabel, nach oben sowie unten. Sie sind gekoppelt z. B. an die Börse.

Was bringt das GNDEW?

Das neue GNDEW soll dieses und andere Punkte des Smart Meter Rollouts nun angehen. So soll die „Drei-Hersteller-Regel“ entfallen. Das MsbG sah bislang für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei Smart Meter-Modellen voneinander unabhängiger Hersteller durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Da inzwischen ein ausreichendes Angebot an Smart Meter Gateways vorhanden sei, könne diese Regelung entfallen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Das Tempo werde künftig vom innovativsten Hersteller bestimmt – ein Warten auf den technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern somit entfallen.

Das neue Gesetz führt außerdem das Element eines „agilen Rollouts“ ein. Der Rollout kann dadurch sofort mit den bereits zertifizierten Geräten in den meisten Einbaufällen starten (verbrauchsseitig bis Jahresstromverbrauch von 100.000 kWh (< 6.000 kWh optional), erzeugungsseitig bis 25 kW installierter Leistung (für 1 bis 7 kW optional)). Das heißt, die zertifizierten Geräte können für die genannten Gruppen sofort eingebaut werden, selbst wenn noch nicht alle Funktionen freigeschaltet werden können. Weitere Funktionen (z.B. Steuern und Schalten) können über Anwendungsupdates später bereitgestellt werden.

Dynamische Stromtarife sollen Verbraucherverhalten steuern

Der zunehmenden Fluktuation der Stromerzeugung müssen angepasst flexibler werdende Stromnachfragen entgegengestellt werden. Aktuell müssen nur Lieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern Kunden, die mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind, einen dynamischen Stromtarif anbieten. Diese Schwelle soll nun fallen.

Mit dem Gesetz werden jetzt alle Lieferanten ab 2025 zum Angebot solcher Tarife verpflichtet. Dynamische Stromtarife zeichnen sich eben dadurch aus, dass der Preis für eine kWh Strom nicht starr ist, sondern mal höher und mal niedriger für den Kunden sein kann, z.B. weil die Preise an die Börsenstrompreise gekoppelt sind. Über den Preis lässt sich das Verbrauchsverhalten steuern, ihn dann zu nutzen, wenn z.B. viel Windstrom produziert wird und dieser abgenommen werden muss, umgekehrt bei Flaute den Verbrauch zu drosseln oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Es gilt, Stromproduktion und -verbrauch auf eine neue Art und Weise zusammenzuführen. Dabei werden auch die Rollen der Akteure getauscht: Verbraucher organisieren ihren Strombedarf je nach Verfügbarkeit und Preis und werden damit zu Reglern.

Kosten werden neu verteilt

Das GNDEW sieht auch eine gerechtere Kostenverteilung vor: Die direkten Kosten (Messentgelte) für Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber werden durch eine Deckelung der Kosten für ein intelligentes Messsystem auf 20 Euro pro Jahr gesenkt, was der heutigen Preisobergrenze für moderne Messeinrichtungen entspricht. Die Netzbetreiber werden zugleich stärker an den Kosten beteiligt. Das BMWK argumentiert damit, dass die Netzbetreiber in besonderer Weise vom Smart Meter Rollout profitieren werden: Im künftigen Energiesystem hängt die Systemstabilität maßgeblich von einer flächendeckenden Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit der fluktuierenden Erzeuger und Verbraucher in den Verteilernetzen ab.

So sollen beispielsweise an Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh bis einschließlich 10.000 kWh für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt insgesamt brutto jährlich nicht mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen, wovon auf den Anschlussnetzbetreiber maximal 80 Euro entfallen und auf den Anschlussnutzer maximal 20 Euro brutto. Dieselben Konditionen gelten für Messstellen bei Anlagenbetreibern mit installierten Leistungen über 7 kW bis einschließlich 15 kW für jeden Zählpunkt. Wird ein Smart Meter optional installiert, liegt das Verhältnis bei max. 40 Euro/20 Euro.

Bündelung wird möglich

Als weitere Neuerung wird die Möglichkeit gestärkt, das Smart-Meter-Gateway als Infrastruktur im Grundsatz am Netzanschlusspunkt einzubauen. Über geeignete Schnittstellen können mehrere Verbraucher/Ladeeinrichtungen über das Smart-Meter-Gateway gebündelt werden und selbständig am Markt agieren. Gleichzeitig wird die Nachhaltigkeit gestärkt, weil weniger Geräte verbaut werden müssen (sogenanntes 1:n-Metering).

Dittmar Koop ist Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

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