Neue Gesetze im Dezember: Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden
Beginn der Schlechtwetterzeit
Vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 gilt in Deutschland die Schlechtwetterzeit. In dieser Zeit wird Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt und steht Arbeitnehmern in Betrieben im Sportplatz-, Landschafts- und Gartenbau und dem Gerüstebau- und Dachdeckerhandwerk zu.
Dezember-Soforthilfen für Gas- und Fernwärmekunden
Die im November vom Bundestag beschlossenen Soforthilfen für Gas- und Fernwärme tritt in Kraft. Demnach wird die Abschlagszahlung für Dezember erlassen. Dies gilt für private Haushalte sowie kleinere Unternehmen. Voraussetzung: ein Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Als Referenzhöhe wird die Abrechnung von September 2022 genommen.
Energiepreise: Entlastung für Rentner
Menschen, die eine laufende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bekommen eine Enerigepauschale von 300 Euro ausgezahlt. Auf die Pauschale muss Einkommensteuer gezahlt werden. Sozialversicherungspflichtig ist sie jedoch nicht. Bis zum 15. Dezember 2022 soll die Auszahlung erfolgen.
Frist für freiwillige Steuererklärung
Arbeitnehmer können bis zum 31. Dezember 2022 die freiwillige Steuererklärung für 2018 einreichen.
Warn-SMS an alle Handy-Besitzer
Am 8. Dezember 2022 kommt es zu einem Test des neuen Warnsystems in Deutschland - Cell Broadcasting. Alle Handy-Besitzer erhalten eine Warn-SMS. Damit die Test-SMS ankommt, muss das Handy eingeschaltet und empfangsbereit sein. Apple-Smartphones werden ab dem iPhone 6s mit aktuellem Betriebssystem unterstützt. Bei Android muss mindestens Version 11 installiert sein.
Schutz vor Telefonbetrügern
Am 1. Dezember tritt da Telefonschutz-Gesetz in Kraft. Netzbetreiber müssen Verbraucher besser vor Betrügern schützen. So dürfen etwa Anrufe aus ausländischen Netzen keine inländischen Rufnummer mehr als Absender-Information anzeigen. Nur Urlauber im Ausland dürfen weiterhin mit ihrer inländischen Telefonnummer angezeigt werden. Enthalten Anrufe bestimmte Rufnummernarten, müssen Anbieter diese abbrechen. Angebliche Notrufnummern wie 110 oder 112 werden nicht mehr durchgestellt. Dies gilt auch für Sonderrufnummer wie 0900.