Gesetze im November: Kein Energiepreis-Splitting mehr
Energiepreise: Bestands- und Neukunden zahlen das gleiche
Ab 1. November 2022 dürfen Gas- und Stromversorger bei der Grundversorgung keinen preislichen Unterschied mehr zwischen Bestands- und Neukunden machen. Dafür hat die Bundesregierung das Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angepasst. Das ist aber nicht die einzige Änderung. Geht ein Energieversorger pleite und klappt der Anbieterwechsel nicht, versorgt der örtliche Grundversorger zu allgemein geltenden Preisen weiter. Diese sogenannte Ersatzversorgung darf aber teurer sein als die Grundversorgung. Die Preise für die Ersatzversorgung dürfen außerdem zum 1. und 15. eines Monats angepasst werden. Wer in der Ersatzversorgung landet, zahlt also mehr und wird erst nach drei Monaten in die Grundversorgung aufgenommen.
Krankengeld für Krankenhausaufenthalte
Ab 1. November erhalten auch Begleitpersonen von kranken Menschen ein Krankengeld bei Verdienstausfall. Jedoch gilt dies nicht für jeden Begleitung. Diese muss medizinisch notwendig sein - etwa um bei sprachlichen Verständigungsproblemen zu helfen.
In seiner Richtlinie konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) drei Fallgruppen:
- Begleitung, um während der Krankenhausbehandlung eine bestmögliche Verständigung mit der Patientin oder dem Patienten zu gewährleisten,
- Begleitung, damit die Patientin oder der Patient die mit ihrer Krankenhausbehandlung verbundenen Belastungssituationen besser meistern kann, insbesondere bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit sowie
- Begleitung, um die Begleitperson während der Krankenhausbehandlung in das therapeutische Konzept einbeziehen zu können oder zu ihrer Einweisung in die anschließend weiterhin notwendigen Maßnahmen.
Toiletten an Autobahnraststätten werden teurer
Der Toilettenbetreiber Sanifair erhöht zum 18. November 2022 seine Preise von 70 Cent auf 1 Euro. Den Preis erstattet der Betreiber in voller Höhe mit einem Wert-Bon, der an Raststätten eingelöst werden kann. Pro Artikel darf aber nur noch ein Bon eingelöst werden. Beim alten Preis von 70 Cent erhielten die Kunden bislang nur einen Bon über 50 Cent und es konnten mehrere Bons zum Bezahlen verwendet werden.
Tierarztbesuche werden teurer
Aufgrund der aktualisierten "Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)" steigen die Kosten für Tierbesitzer beim Arztbesuch. Für allgemeine Untersuchungen von Hunden werden 10 Euro mehr fällig und auch Impfungen für Tiere werden teurer - von 5,77 Euro auf 11,50 Euro. Die überarbeitete Novelle tritt ab 22. November 2022 in Kraft.
Discounter schließen früher
Aufgrund der Energiekrise will Aldi Nord seine Filialen in Deutschland zum Großteil schon um 20 Uhr schließen. Stark frequentierte Läden könnten aber von der früheren Schließung ausgenommen werden.
ARD stellt vier SD-Sender über Satellit ein
Ab 15. November 2022 gibt es die Sender ARTE, ONE, Phoenix und tagesschau24 nicht mehr in SD-Qualität. Betroffen von der Einstellung ist der Astra-Satellitentransponder 51 (10,744 GHz). Über Antenne gibt es die Sender auch weiterhin in SD.