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Das steht im Sofortprogramm Gebäudesektor von BMWK und BMWSB

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben am 13. Juli 2022 ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt. Ziel des Programms ist es, den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, so dass die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können und Deutschland sein nächstes Klimaziel - bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern - erreicht.

Das Sofortprogramm sei notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Die Überschreitung hatte das Umweltbundesamt am 15. März 2022 festgestellt. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatte die Zahlen am 13. April 2022 bestätigt. Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Bei dem Gebäude-Sofortprogramm handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von BMWK und BMWSB. Das Programm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Da gerade innerhalb der Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt wird, ist geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das Gesamtprogramm zu integrieren.

Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor finden Sie hier zum Download.

Die Maßnahmen im Detail

  1. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 

    Mit der GEG-Novelle soll u. a. gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Neubaustandard soll gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden. Auf EU-Ebene wird der Vorschlag der EU-Kommission vom 15.12.2021 zu den Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) im Rahmen der Gebäude-Richtlinie unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung ist aufgrund der laufenden Verhandlungen noch zu definieren. Die Regelungen sollen nach Beschluss der EU-Gebäuderichtlinie noch in dieser Legislaturperiode in deutsches Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass technische Machbarkeit und Sozialverträglichkeit angemessene Berücksichtigung finden.

     
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Die BEG wird die neuen Vorgaben des GEG flankieren und insbesondere bis zu deren Inkrafttreten die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer auf die ab 2024 neu geltenden EE-Wärmeanforderungen (65 Prozent EE-Wärme) an neue Heizungen effektiv vorbereiten. Richtschnur für die Neuausrichtung der BEG ist die Sicherstellung der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands ab 2045. Die derzeit existierende Sanierungsdynamik soll aufrechterhalten werden.
  3.  

    Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung)

    Bereits am 7. Mai 2021 startete das BMWK-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung. Die Serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung: Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen einschließlich damit verbundener Anlagentechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden. Die Maßnahme umfasst die Weiterführung des Förderprogramms.

     

  4. Initiative öffentliche Gebäude

    Mittels einer neuen Maßnahme zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden soll ein vergleichbares Ambitionsniveau wie das der „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ erreicht werden.

     
  5. Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

    Mit dem BMWSB-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen künftig kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungen an den Klimawandel gefördert werden. Dabei geht es bspw. um die energieeffiziente Sanierung von Schwimmbädern, was mit einer gleichzeitigen Reduktion von Treibhausgasen verbunden ist.

     
  6. Zukunft Bau - Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich

    Mit dem Förderprogramm Zukunft Bau - Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich des BMWSB sollen Vorhaben gefördert werden, die vielversprechende Lösungen der Forschung und Entwicklung praktisch erproben.

     
  7. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

    Die BEW setzt Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme. Ergänzend werden Einzelmaßnahmen gefördert. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen das System der bisherigen netzgebundenen Wärmeversorgung umgebaut und vorhandene Wärmenetze auf die Nutzung erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden.

     
  8. Gesetz für kommunale Wärmeplanung

    Um die kommunale Wärmeplanung (KWP) mit Blick auf die Klimaziele rechtzeitig und effektiv flächendeckend einzuführen, ist eine gesetzliche Bundesregelung notwendig. Die genaue Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelung zur KWP ist derzeit noch offen.

     
  9. Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe

    Wärmepumpen sind durch ihren hohen Effizienzgrad und potenzielle Treibhausgas-Neutralität eine Schlüsseltechnologie im Wärmebereich. Das Aufbauprogramm soll zunächst drei Komponenten umfassen:

    1. Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden;

    2. Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung;

    3. Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inkl. qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.

     
  10. Optimierung bestehender Heizungssysteme

    Aktuell werden verschiedene - auch ordnungsrechtliche - Umsetzungsoptionen jenseits von Förderung erarbeitet und diskutiert. Ziel ist es, zeitnah eine Optimierung bestehender Heizungssysteme zu initiieren.

     
  11. Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

    Mit dem Energieeffizienzgesetz wird erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben. Gleichzeitig werden mit dem EnEfG wichtige Anforderungen aus der laufenden EU-EED-Novelle (Energy Efficiency Directive) national umgesetzt. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden u.a. zu erheblichen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor führen.

Weitere Informationen des BMWK

Das jetzt vorgeschlagene Sofort-Programm richtet die Klimapolitik im Gebäudesektor ambitioniert neu aus und schließt die Lücke bis 2030.

Die Wirkungsabschätzung der Maßnahmen zeigt, dass die Jahresemissionsmengen in den Jahren 2022 bis 2026 voraussichtlich zunächst nicht eingehalten werden, in der Summe aber ab 2028 bis 2030 eine Übererfüllung zur Einhaltung der zulässigen Emissionsmenge für den Gesamtzeitraum (2022-2030) führt.

Der Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich betrug 2021 115 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Ziel laut BKG: 113 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Bis 2030 muss der Ausstoß auf 67 Mio. t CO2-Äquivalente (festgelegte Emissionsmenge 2030 lt. BKG) sinken.

Die Emissionslücke zw. 2022 und 2030 beträgt ca. 152 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (aufsummierte jährliche Werte lt. Projektionsbericht der Bundesregierung, ohne dieses Sofortprogramm). Mit dem Sofortprogramm lässt sich der Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zw. 2022 und 2030 in Summe um etwa 156 bis 161 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente absenken und die bestehende Emissionslücke schließen.

Das sagt die Branche zum Sofortprogramm Gebäudesektor

BuVEG: Gebäudehülle fehlt

Deutliche Kritik kommt vom Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG e.V.):

„Modernisierungen an der Gebäudehülle wie Dämmung, Fenster und Co. finden kaum Berücksichtigung, obwohl sie den Verbrauch eines jeden Gebäudes schlagartig und signifikant senken. Die Gebäudehülle außer Acht zu lassen, ist ein strategischer Fehler in Hinblick auf Verbrauchreduzierung und Klimaschutz“, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG.

Die Gebäudehülle spielt nicht nur selbst bei der Verbrauchssenkung eine wichtige Rolle, sie ermöglicht auch erst anderen Strategien wie der Wärmepumpe-Offensive ihr Gelingen: Denn ohne eine modernisierte Gebäudehülle können Wärmepumpen erst gar nicht ihre volle Wirkung entfalten. Hinrichs abschließend: „Die Bundesregierung sollte ihr Sofortprogramm dringend nachjustieren, sonst wird der Gebäudesektor weiterhin ein Sorgenkind bleiben.“

GIH: Nichts Konkretes

Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH:

„Die Ministerien haben grundsätzlich erkannt, wo der Hase im Pfeffer liegt – und listen auch alle Punkte auf, an denen angesetzt werden muss, wenn die zulässigen Jahresemissionsmengen im Gebäudebereich künftig eingehalten werden sollen. Allerdings fehlt jegliche Konkretion: Klare Pläne oder gar Maßnahmen, auf die Gebäudebesitzer wie Energieberater schon lange warten, sucht man darin vergebens.

Insofern kommt das Papier zwar der Pflicht der Ministerien nach, bei Überschreitung der Emissionsmengen ein Sofortprogramm vorzulegen. Wir als Energieberater hatten uns aber – Stichwort Planungssicherheit – weit mehr erwartet als bloße Appelle und Soll-Vertröstungen. Ein sofortiges Handeln ist der Praxis auf Basis dieses Programms jedenfalls nicht möglich.“

ZDB: Gebäudehülle und Heizungsanlagen gemeinsam in den Fokus nehmen

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

„Leider ist das heute vorgestellte Sofortprogramm im Vagen geblieben, mit Ausnahme der Tatsache, dass ab 1. Januar 2024 keine Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Das ist zu kurz gesprungen; die Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien muss Hand in Hand mit der energetischen Optimierung der Gebäudehülle gehen. Denn die Energieleistung von rein regenerativen Energien ist für ungedämmte Gebäude zu niedrig. Daher muss die weitere Ausgestaltung des Sofortprogramms auch die Gebäudehülle mit einbeziehen.

Neben den rund 20 Mio. Wohngebäuden gibt es aber auch noch einen Bestand von rund 21 Mio. Nicht-Wohngebäuden. Auch diese verbrauchen Energie für Heizung bzw. Klimatisierung. Daher sollte die Dämmung von Industrieanlagen, wie schlecht gedämmte Rohrleitungen, Armaturen und dergleichen mit in den Fokus genommen werden. Bis zu 10 % der Bauteile in Industrieanlagen sind häufig ungedämmt oder beschädigt. Hier schlummert ein riesiges ungenutztes Einsparpotential, was dem jährlichen Energieverbrauch von ca. 3,5 Millionen Haushalten entspricht. Um das zu nutzen, sind gezielte finanzielle Anreize notwendig.

Auch serielle Sanierungen werden zu keinem durchschlagenden Erfolg bei der Minimierung der Treibhausgasemissionen führen, denn die 16 Mio. Einfamilienhäuser in Deutschland lassen sich generell nicht seriell, sondern nur individuell sanieren.

Gerade angesichts der Folgen von Inflation und Energiekrise sowie steigenden Zinsen und Preisen brauchen Bauherren und Hauseigentümer jetzt Vertrauen. Ohne Planungssicherheit und verlässliche Förderungsbedingungen werden die heute vorgestellten Maßnahmen im Bereich Neubau und Sanierung nicht ausreichen, um genug Dynamik in die Sanierungswelle zu bringen und so die Treibhausgasemissionen dauerhaft zu senken. Hier braucht es angesichts der gestiegenen Baukosten eine auskömmliche und verlässliche Förderung. Leider macht das Sofortprogramm hierzu (noch) keine Aussagen.

Zudem ist mehr Initiative auf Seiten der öffentlichen Hand und vor allem der Kommunen bei der energetischen Sanierung ihrer eigenen Gebäude notwendig. Denn egal ob Schulgebäude, Turnhallen, Verwaltungsgebäude etc., der Sanierungsstau der öffentlichen Hand ist bekanntermaßen groß. Daher fordern wir, auch hier schnellstmöglich mit energetischen Sanierungen zu beginnen.

Eine alternative und zugleich für Gebäudeeigentümer bezahlbare Lösung stellen die Quartierslösungen dar, die aus Sicht des Baugewerbes mehr in den Fokus gerückt werden sollten. Entsprechende Initiativen müssten dazu in die Kommunen getragen sowie entsprechend fachlich und finanziell unterstützt werden.

Darüber hinaus könnten wir uns für private Sanierungsmaßnahmen einen reduzierten Mehrwertsteuersatz vorstellen.“

DENEFF: Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bleiben vage

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) vermisst klare Leitplanken für Investitionen. „Die Maßnahmen im Paket sind richtig, aber bei Zeitplan, konkreter Umsetzung und zur Verfügung stehenden Budgets muss schnell nachgeliefert werden – und die ganze Ampel muss mitziehen“, betonte Henning Ellermann, Mitglied der Geschäftsleitung der DENEFF. Zwar werde in dem Papier die dringende Notwendigkeit von mehr Planungssicherheit für eine massive Senkung des Energieverbrauchs durch Steigerung der Sanierungsrate und -tiefe beschworen, die tatsächlichen Maßnahmen blieben aber noch im Ungefähren. Dabei warteten alle Marktteilnehmer auf klare Ansagen zur mittelfristigen Förderausstattung, zu nationalen Mindesteffizienzstandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude und zu auch kurzfristig wirksamen Gaseinsparmaßnahmen durch Betriebsoptimierung. Jeder weitere Monat der Unsicherheit koste unnötig Zeit und Geld und verzögere Umsetzung und Kapazitätsaufbau.

Neben Ankündigungen zu nächsten Reformschritten bei Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) rechnet das Maßnahmenpaket auch mit dem seit längerem angekündigten Energieeffizienzgesetz mit verbindlichen nationalen Einsparzielen – und ungewissem Zeitplan. Es sei ohnehin unsicher, ob die Klimaschutzwirkung des Sofortprogramms ausreiche. „Umso wichtiger ist, dass die großen Hebel jetzt sofort gezogen werden und nicht auf Vorgaben aus Brüssel gewartet wird. Die notwendigen Schritte sind alle schon lange bekannt “, so Ellermann.

DVGW: Nachbesserungen nötig

DVGW-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Gerald Linke:

„Mit dem gestern vorgestellten Papier verfehlt die Politik bei Weitem ihr Ziel, den Klimaschutz beim Wohnen wirksam voranzutreiben. Es steht zudem im Widerspruch zu einem technologieoffenen und damit kosteneffizienten Lösungsansatz, der für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors jedoch unerlässlich ist. Die Annahme, dass reine Gasheizungen nicht mehr einbaubar seien, weil sie die für neue Heizungen ab 2024 vorgeschriebene 65-Prozent-Erneuerbare-Regelung nicht erfüllen könnten, ist schlichtweg falsch. Gasheizungen erfüllen diese Vorgabe, wenn sie entweder mit Biomethan bzw. zukünftig klimaneutralem Wasserstoff oder in Kombination mit weiteren Technologien wie zum Beispiel Solarthermie betrieben werden. Leider findet sich in dem Papier keine einzige Maßnahme zur verstärkten Nutzung klimaneutraler Gase wie dem Hochlauf von Biomethan, obgleich der beschleunigte Hochlauf in der Koalitionsvereinbarung vom 24. März beschlossen wurde. Damit bleibt eine wesentliche Option zur Erfüllung der Klimavorschriften im Gebäudesektor und der angestrebten Unabhängigkeit von russischem Erdgas leider ungenutzt.



Unstrittig ist, dass es technisch und organisatorisch schnell möglich ist, klimaneutrale Gase in den Gebäudesektor zu bringen. Dies gelingt auch in Größenordnungen, die über den CO2-Einsparpotenzialen liegen, die durch die Maßnahmen im Sofortprogramm erreichbar sein werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie der Ausbau der Wärmepumpen, die Fernwärme oder die Gebäudesanierung sind zeitlich teilweise viel später wirksam als die Einbindung klimaneutraler Gase. Zu unserem Bedauern wird dieser wichtige Aspekt im Entwurf des Sofortprogramms anscheinend ignoriert. Hier muss nachgebessert werden.  Nur, wenn wir alle technologischen Optionen, die auf eine Senkung der CO2-Emissionen einzahlen, im Blick behalten, können wir der Heterogenität des Gebäudebestands gerecht werden. Dazu bedarf es eines Zusammenspiels verschiedener klimaneutraler Energieträger, Infrastrukturen und Technologien, darunter auch Wasserstoff.“

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