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Erhöhte PV-Ausschreibungsmengen für 2022 beihilferechtlich genehmigt

Lediglich für die dritten Ausschreibungsrunden für Solaranlagen hätte sich die EU-Kommission vorbehalten, zunächst die Wettbewerbssituation zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt final zu entscheiden, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) mit.

Das EEG 2021 sieht vor, dass im Jahr 2022 bei Wind an Land rund 2.100 Megawatt zusätzlich und bei Solaranlagen rund 4.100 Megawatt zusätzlich zur Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgeschrieben werden. Insgesamt beträgt das Ausschreibungsvolumen 2022 damit bei Wind an Land rund 5.000 Megawatt und bei Photovoltaik-Anlagen 6.050 Megawatt. Die erhöhten Ausschreibungsmengen waren mit der Frühjahrsnovelle, die im Juli 2021 in Kraft getreten ist, in das EEG 2021 eingefügt worden.

Ebenfalls genehmigt wurde eine Reihe von Einzelregelungen im EEG. Hierzu gehören u.a. die finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Freiflächenanlagen, die Verfahrensvereinfachungen in den Photovoltaik-Ausschreibungen und das geänderte Ausschreibungsdesign für die Biomethanausschreibung zum 1. Dezember 2021. Die Europäische Kommission hat auch die Anschlussförderung für Güllekleinanlagen genehmigt. So werden erhebliche Emissionen des besonders klimaschädlichen Gases Methan vermieden, das in die Atmosphäre gelangt, wenn die Gülle stattdessen auf Feldern ausgebracht würde.

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