Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Geberit gibt Handlungsempfehlungen nach dem Hochwasser

Die Starkregenfälle und das Hochwasser der vergangenen Wochen haben in weiten Teilen Deutschlands erhebliche Schäden verursacht: Neben der humanitären Notlage und dem immensen materiellen Schadensausmaß wurden dabei auch Trinkwasser-Installationen stark verunreinigt.

Jetzt sind SHK-Installateure gefragt: Sie müssen die Trinkwasser-Installationen schnellstmöglich reinigen und spülen, sobald die Wasserversorgungsunternehmen wieder einwandfreies Wasser liefern. Was sie dabei zu beachten haben, hat Geberit kurz und prägnant in einem Dokument zusammengestellt – hersteller- und materialunabhängig. Dieses Dokument sowie zusätzliche Informationen zur Trinkwasserhygiene erhalten Sie unter www.geberit.de/trinkwasserhygiene.

Nach dem Hochwasser besteht vor allem für die Anwohner ein gesundheitliches Risiko, da die Trinkwasser-Installation mit verkeimtem Schmutzwasser in Kontakt gekommen sein könnte – über die Versorgungsleitung oder über Apparate und Einbauteile wie z. B. Rückspülfilter oder auch über Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen. Darüber hinaus besteht aufgrund der Nässeeinwirkung die Gefahr von Korrosionsschäden.

Schnellstmöglich handeln

Installateure müssen daher schnell handeln, sobald wieder einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Geberit empfiehlt ihnen als erste Sofortmaßnahme, durchnässte Dämmungen zu entfernen und zu entsorgen, da sonst Schäden durch Außenkorrosion auftreten können. In einem nächsten Schritt sollten die Handwerker die gesamte Leitungsanlage gründlich von außen trocknen und reinigen. 

Fachgerechte Spülung nach den Regelwerken des DVGW und ZVSHK

Für die weitergehenden Arbeiten zum Erhalt der Trinkwassergüte in überfluteten Installationen gelten das DVGW-Arbeitsblatt W 557 "Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen" sowie das ZVSHK-Merkblatt "Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen". In den meisten Fällen reicht eine fachgerechte Spülung mit einem Wasser-/Luftgemisch aus, um die Trinkwassergüte wieder herzustellen. Bestehen allerdings Restzweifel oder gibt es ein erhöhtes Schutzziel wie in Kindergärten, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, sollte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Beprobung durchgeführt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder