Kritik am Referentenentwurf zur Änderung der Heizkostenverordnung
Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Änderung der Heizkostenverordnung in die Verbändeanhörung gegeben. Mit der Novellierung der Verordnung über Heizkostenabrechnung sollen vor allem Vorschriften der geänderten EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht überführt werden. Dabei steht insbesondere die Fernauslesbarkeit der Messeinrichtungen zur Wärme- und Warmwasserversorgung sowie die Häufigkeit und Art der Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen im Mittelpunkt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt in seiner Stellungnahme die Umsetzung der Effizienzrichtlinie (2018/2002/EU) in deutsches Recht und die damit verbundenen neuen Verbraucherrechte im Wärmebereich. Unter anderen positiven Aspekten befürwortet der vzbv vor allem die geplante Kompatibilität der fernauslesbaren Zähler verschiedener Hersteller. Dies könne den Wettbewerb zwischen den Ablesediensten erhöhen, die Markteintrittsschranken für neue Dienstleister senken und so zu geringeren Kosten für die Verbraucher*innen führen.
Verband fordert größere Technologieoffenheit
Für den vzbv geht der Entwurf zur Heizkostenverordnung aber nicht weit genug und so kritisieren die Verbraucherschützer unter anderem die Begrenzung auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Gleichermaßen bemängelt der vzbv, dass der Entwurf der Bundesregierung keine Festlegungen darüber enthält, wie der durch den in diesem Jahr eingeführten CO2-Preis auf fossilen Energieträger zu erwartende Kostenanstieg auf die Mieter*innen und Vermieter*innen verteilt werden solle. Hier fordert der vzbv eine paritätische Verteilung der bevorstehenden Zusatzkosten zwischen Mieter- und Vermieterseite.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) sieht richtige Ansätze in dem Referentenentwurf, übt in seiner Stellungnahme aber gleichermaßen auch Kritik. Zwar sei eine Digitalisierung der Energiewende zu begrüßen. Der Verband fordert aber eine größere Technologieoffenheit, vor allem bei der Art der Kommunikationsverbindung und des genutzten Datenübermittlungsprotokolls. Auch die kurzen Fristen zur Umsetzung und zur Neugestaltung der Verträge mit Messdienstleister stelle die Immobilienwirtschaft vor große Herausforderungen. Zudem bemängelt der VDIV die fehlende Abrechnungsmöglichkeit von Einrohrheizungen mit nicht freiliegenden Rohren (Einrohrheizungen).