Gesetze, Verordnungen & Co.: Diese Änderungen kommen im April 2021
Corona-Impfung beim Hausarzt
Nach den Osterfeiertagen sollen Corona-Impfungen auch bei den niedergelassenen Hausärzten in Deutschland möglich sein. Diese sollen die Impfreihenfolge grundsätzlich beachten, also alte Personen und solche mit Vorerkrankungen vorziehen. Ein pragmatisches Abweichen von dieser Reihenfolge ist aber möglich.
Pro Woche erhalten die Hausärzte in Deutschland zunächst 20 Impfdosen. Die Menge soll nach und nach gesteigert werden.
Anpassungen beim Führerschein
Wer in einem Wagen mit Automatikgetriebe seinen Führerschein gemacht hat, durfte bislang auch nur solche Wagen fahren. Das ändert sich ab dem 1. April. Wer die Prüfung in einem Automatikwagen ablegt, kann künftig auch Wagen mit Handschaltung fahren. Hierzu sind allerdings zehn zusätzliche Fahrstunden in einem entsprechenden Fahrzeug verpflichtend. In einer Testfahrt muss außerdem nachgewiesen werden, dass der Umgang mit der Schaltung funktioniert.
Personen, die vor dem 1. April ihre Führerscheinprüfung in einem Automatikwagen abgelegt haben, können Nachschulungen belegen.
Neue Service-Nummer bei der Bahn
Auskünfte über Fahrpläne der Deutschen Bahn und andere Anliegen im Zusammenhang mit dem Unternehmen werden nun unter anderen Telefonnummern beantwortet bzw. bearbeitet. Statt der gebührenpflichtigen 0180-Nummern ist die Bahn jetzt unter Berliner Rufnummern zum Ortstarif erreichbar.
- Allgemeine Servicerufnummer: 030-29 70
- Fundservice: 030-58 60 20 90 9
- Fahrgastrecht: 030-58 60 20 92 0
- Barrierefreiheit: 030-65 21 28 88
Mehr Geld für Beamte und im öffentlichen Dienst
Ab April erhalten die etwa 2,3 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst mehr Geld. 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro mehr gibt es. Auszubildende erhalten 25 Euro mehr.
Auch Beamte können sich über 1,4 Prozent mehr Geld pro Monat freuen. Von der Erhöhung ausgeschlossen sind allerdings Mitglieder der Bundesregierung, Bundesminister, Staatssekretäre und Präsidenten der obersten Bundesgerichte.
Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte
Ab dem 1. April 2021 gilt für Pflegekräfte ein höherer Mindestlohn. In Westdeutschland liegt er dann bei 12,50 Euro pro Stunde. Im Osten Deutschlands müssen mindestens 12,20 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Keine Zeitarbeit mehr in der Fleischindustrie
Ab dem 1. April 2021 dürfen in Deutschland keine Zeitarbeiter und Personen mit Werkverträgen mehr in der Fleischindustrie beschäftigt werden. Die Schlachtung und Zerlegung der Tiere muss dann das Stammpersonal des Unternehmens vornehmen. Zudem muss die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden.
In besonders Auftragsreichen Zeiten dürfen Engpässe zwar mit Leiharbeitern ausgeglichen werden. Diese Beschäftigung wird jedoch über Tarifverträge mit strengen Vorgaben geregelt.
Eine Ausnahme bildet das Fleischerhandwerk: Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten sind von der Regelung ausgenommen.
Verbot ungesunder Lebensmittel
Transfette in Lebensmitteln heben den Cholesterinwert im Blut und steigern so das Risiko für Herzerkrankungen und Schlaganfälle. Ein EU-Beschluss dazu tritt am 2. April 2021 in Kraft. Er legt fest, dass in Lebensmitteln für Verbraucher nur noch maximal zwei Prozent dieser Fette enthalten sein dürfen. Dies betrifft vor allem frittierte Speisen wie Chips, Margarine, Gebäck oder Croissants. Nicht eingeschlossen sind Olivenöl und Babynahrung sowie Lebensmittel, die diese Fette ganz natürlich enthalten wie Milch oder Fleisch.