Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich 2020
Pünktlich zum Jahreswechsel stehen erfahrungsgemäß zahlreiche Veränderungen im Bezug auf Steuern, Gesetze und Verordnungen an. So bringt 2020 unter anderem verbindliche Ziele zum Klimaschutz und eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung für Auszubildende. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Umwelt, Klima & Energie
Klimaschutzgesetz in Kraft getreten
Bereits am 18. Dezember 2019 ist das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Es sieht vor, den Treibhausgasausstoß in Deutschland bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu verringern. Dabei werden die Bundesministerien dazu verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den jeweiligen Sektoren zu sorgen und gegebenenfalls mit Sofortprogrammen nachzusteuern.
"Smart Meter"-Pflicht
Um die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben, müssen private Haushalte ab Januar 2020 den Einbau eines intelligenten Strommesssystems („Smart Meter“) dulden. Die vernetzten Messsysteme speichern den Stromverbrauch und versenden die erhobenen Daten. Vorerst sind lediglich Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden betroffen. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten. Wir haben alle wichtigen Informationen in einem separaten Artikel für Sie zusammengefasst.
Neue Grenzwerte für alte Kamine
Alte Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder nachgerüstet werden. Betroffen sind Modelle mit einer Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994. Nachgerüstete Öfen müssen die Grenzwerte der Stufe 2 der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten können. Ist das Baujahr alter Öfen nicht mehr ermittelbar, muss ein Schornsteinfeger mit der Messung des Schadstoffausstoßes beauftragt werden. Sind die Werte zu hoch, ist der Eigentümer zum Handeln verpflichtet.
Steuern und Finanzen
Fliegen wird teurer, Bahnfahren wird günstiger
Flugreisen könnten ab dem 1. April 2020 teurer werden. Grund dafür sind die Steuererhöhungen für Flugtickets, die die Bundesregierung im Rahmen ihres Umweltpakets beschlossen hat. Inlandsflüge werden dann mit 13,03 Euro statt wie bisher 7,50 Euro besteuert, Tickets für Flüge zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern kosten 33,03 Euro statt wie bisher 23,43 Euro mehr und Langstreckenflüge ab 6.000 Kilometern schlagen mit einem Aufpreis von 59,43 Euro zu Buche.
Gleichzeitig will die Regierung den umweltschonenden Bahnverkehr fördern. Dazu wurde bereits am 1. Januar 2020 der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Weil die Deutsche Bahn diese Absenkung eins zu eins an seine Fahrgäste weitergibt, dürfen sich Bahnreisende seit Jahresbeginn über günstigere Tickets freuen.
Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag steigen
Die Bundesregierung will Familien finanziell entlasten und hebt dazu den steuerlichen Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro an. Für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag 2020 auf 9.408 Euro. Die nächste Kindergelderhöhung wurde für den am 1. Januar 2021 angekündigt.
Förderung energetischer Gebäudesanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Abzugsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Einbau moderner Heizungen und Fenster. Dadurch will der Gesetzgeber einen Anreiz zur klimafreundlichen Sanierung des Eigenheims schaffen.
Weitere Neuigkeiten zum Steuerrecht 2020 haben wir für Sie in einem separaten Artikel zusammengefasst.
Arbeit & Soziales
Mindestlohn und Grundsicherung steigen, AV-Beitrag sinkt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro im Jahr 2019 auf 9,35 Euro ab dem 1. Januar 2020. Auch Menschen, die auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen sind, bekommen ab sofort mehr Geld: Der Beitrag für alleinstehende Erwachsene wird um 8 Euro auf 432 Euro im Monat erhöht. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
Gleichzeitig sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022. Die Maßnahme soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen um rund 600 Millionen Euro jährlich entlasten.
Mindestvergütung für alle Auszubildenden
Zum 1. Januar 2020 ist das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten, das eine Mindestvergütung für Auszubildende von monatlich 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr vorsieht. In den kommenden Jahren soll der Betrag jährlich erhöht werden – 2023 verdienen Auszubildende dann bereits 620 Euro im Monat. Außerdem soll es zukünftig international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie "Bachelor Professional" oder "Master Professional" geben.
Gesundheit
Entlastung für Betriebsrentnerinnen und -rentner
Gute Nachrichten für Betriebsrentnerinnen und –rentner: Sie werden ab sofort bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet und müssen nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt.
116 117: Neue Hotline vermittelt Arzttermine
Ab sofort sind Terminservicestellen bundesweit einheitlich über die Telefonnummer 116 117 erreichbar. Darüber sollen Patientinnen und Patienten rund um die Uhr kurzfristige Arzttermine vereinbaren können. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen, an Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.