Wie es 2021 mit ausgeförderten Photovoltaikanlagen weitergeht
Der Staat fördert die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom 20 Jahre lang mit einer festen Vergütung. Am 31. Dezember 2020 ist diese Förderung für die ersten Photovoltaikanlagen ausgelaufen. Ein profitabler Weiterbetrieb ist in einigen Fällen jedoch auch danach möglich.
Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Es gibt mehrere Modelle des Weiterbetriebs der Ü20-Anlagen: Die am 1. Januar in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eröffnet die Möglichkeit, den Solarstrom wie bislang vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es eine „Einspeisevergütung light“. Des Weiteren können Anlageneigentümer auch einen Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch wählen. Ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt lohnt sich diese Weiternutzung der Solaranlage. Auch die Installation einer neuen Anlage ist möglich.
Diverse Vergütungsmodelle sichern wirtschaftlichen Weiterbetrieb
Für rund 10.000 ausgeförderte Photovoltaikanlagen ist in diesem Jahr die Vergütungszahlung eingestellt worden, schätzt der Bundesverband Solarwirtschaft. In den Jahren danach folgen immer mehr Anlagen – bis 2033 sollen es insgesamt eine Million sein. Für die Betreiber fällt damit eine feste Einnahmequelle weg. Inzwischen gibt es mehrere Vergütungsmodelle, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb sichern sollen. Das ist wichtig: Je mehr Photovoltaikanlagen am Stromnetz angeschlossen bleiben, desto besser ist dies für das Klima. Insoweit lohnt sich jede Überlegung zum Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen.
Um die Solarstromanlage weiter wirtschaftlich betreiben zu können, sind keine hohen Einnahmen nötig. „Ist eine Photovoltaikanlage seit 20 Jahren in Betrieb, sollte sie bereits vollständig finanziell abgeschrieben sein. Betreiber müssen dann nur noch minimale Kosten für Wartung, Versicherung und eine mögliche Reparatur aufwenden sowie einen Eigenverbrauchszähler erwerben. Damit kostet der Solarstrom netto nur noch rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Seit Januar weiter Volleinspeisung an Netzbetreiber möglich
Für die meist kleinen Volleinspeisungsanlagen zahlt der Netzbetreiber künftig weiterhin eine Einspeisevergütung. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG-Novelle ermöglicht eine „Einspeisevergütung light“. Sie wird bis 2027 garantiert. Anlagenbetreiber erhalten den Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom. Er lag in den vergangenen Jahren zwischen drei und vier Cent pro Kilowattstunde. Davon abzuziehen sind Vermarktungskosten des Netzbetreibers in Höhe von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Größe der PV-Anlage und der jährlichen Betriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein, viel Gewinn ist jedoch nicht möglich. Der Vorteil der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand.
Alternative: Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch
Zweite Variante: Man speist nicht voll ein, sondern verbraucht den Solarstrom teilweise selbst. Was die Anlageneigentümer nicht selbst nutzen können, wird dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt. Direktvermarkter können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Der Vorteil des Kombi-Modells ist, dass es den lukrativen Eigenverbrauch ermöglicht. Er spart im Vergleich zum netto 26 Cent teuren Netzstrom durchschnittlich 23 Cent pro Kilowattstunde ein und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung.
Wollen die Anlagenbetreiber auf Eigenverbrauch umstellen, ist zuerst der Umbau am Zählerschrank notwendig. „Danach lassen sich rund 30 Prozent des erzeugten Stroms für den täglichen Bedarf im Wohnhaus nutzen“, sagt Thomas Bürkle, Präsident des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg. „Auf rund die Hälfte erhöhen können Hauseigentümer den Anteil, indem sie Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Waschmaschine während der sonnigen Stunden laufen lassen.“
Besonders einfach ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs, wenn ein Elektroauto mit Solarstrom geladen wird. Auch mit bestehenden Wärmepumpen lässt sich der Eigenverbrauch gewinnbringend steigern. „Je mehr elektrische Anwendungen mit Solarstrom laufen, umso besser für den Eigenverbrauch und die Umwelt“, so Bürkle.
Batteriespeicher lohnen sich für Kleinstanlagen noch nicht
Das Gleiche gilt für Batteriespeicher. Stattet man seine Ü20-Anlage mit einem passenden Speicher aus, erhöht sich der Eigenverbrauch auf bis zu 70 Prozent. Nutzen Hauseigentümer statt Netzstrom zehn Jahre lang den Solarstrom aus einem Speicher, können sie in diesem Zeitraum mit jeder Kilowattstunde Speicherkapazität rund 600 Euro sparen. Zurzeit existieren auf dem Markt bereits Speicher, die samt Leistungselektronik, Installation und Mehrwertsteuer rund 1.000 Euro pro Kilowattstunde kosten. „Die Wirtschaftlichkeit der Speicher rückt näher. Für die kleinen Ü20-Anlagen wird sich die Speicherung bald auch finanziell lohnen“, prognostiziert Bürkle. Aktuell ist dies jedoch oft noch nicht der Fall.
Ein Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen mit Einspeisung und Eigenverbrauch lohnt sich unter anderem laut einem aktuellen Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt und einem 30-Prozent-Eigenverbrauchsanteil. Bedingung: Die Anlage erzeugt nach dem Ende der Einspeisevergütung mindestens noch zehn Jahre Solarstrom. Das ist durchaus realistisch, Solarmodule haben meist eine Lebensdauer von 30 Jahren oder mehr. Läuft die Solaranlage länger als zehn Jahre weiter, steigt die Stromkosteneinsparung entsprechend. Auch der Weiterbetrieb von Anlagen kleiner als fünf Kilowatt kann dadurch wirtschaftlich werden. Die Kosten für den Umbau des Zählerschranks sind in der Rechnung enthalten, auch laufende Wartungen und Reparaturen. Für kleinere Anlagen ist jedoch nach den bislang vorliegenden Informationen eher die Variante Volleinspeisung beim Netzbetreiber vorzuziehen.
Variante drei und vier: Keine Einspeisung oder Repowering
Eigentümer können auch darauf setzen, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen und den Rest abzuregeln. Moderne Wechselrichter sind dazu in der Lage. Die Anlage erzeugt dann nur so viel Strom, wie für den Eigenverbrauch im Haus nötig ist, es wird keine einzige Kilowattstunde eingespeist. Finanziell ist das möglicherweise die beste Wahl, ökologisch jedoch unsinnig – wird so doch rund 70 Prozent weniger Solarstrom erzeugt, als eigentlich möglich wäre.
Möglichkeit Nummer vier: Die alte Anlage wird durch eine neue ersetzt. Neue Anlagen liefern auf gleicher Fläche im Vergleich zu den Anlagen vor 20 Jahren rund doppelt so viel Solarstrom und kosten nur noch einen Bruchteil der alten Anlage. Das nützt der Energiewende und dem Geldbeutel.
Fazit
Wer sich vor 20 Jahren eine Photovoltaikanlage beispielsweise mit fünf Kilowatt installierter Leistung angeschafft hat, kann die Anlage auch weiterhin wirtschaftlich betreiben. Ein hoher Gewinn ist jedoch nicht möglich. Für kleinere Anlagen ist eher die Variante Volleinspeisung beim Netzbetreiber empfehlenswert. Für die Energiewende lohnt sich der Weiterbetrieb aber auf jeden Fall.
Sinnvoll ist auch eine neue Photovoltaikanlage. Anlageneigentümer sollten im Einzelfall von Fachleuten prüfen lassen, welche Variante am besten ist, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Hierfür stehen in Baden-Württemberg die Ansprechpartner des PV-Netzwerks BW oder Elektrofachkräfte und Energieberater zur Verfügung.