Vollständige EEG-Entlastung von Bestandsanlagen bei Eigenversorgung
Die Genehmigung der bisherigen Regelung läuft zum Ende des Jahres aus, so dass ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich war. So fallen nach einer Modernisierung bei Bestandsanlagen nur 20 Prozent der EEG-Umlage an, bei einer Umstellung von Kohle auf klimafreundlichere Energieträger bleibt es sogar bei der vollständigen Befreiung von der EEG-Umlage.
Photovoltaikanlagen profitieren
Daneben genehmigte die Kommission auch die Entlastung für Neuanlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Hiervon profitieren vor allem viele Photovoltaikanlagen auf Gebäuden.
Auch die Regelung zur Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen, die Bestandsschutzregelung für Scheibenpachtmodelle und den Bestandsschutz für Anfahrts- und Stillstandsstrom in Kraftwerken wurden genehmigt.
Regelung für neue KWK noch nicht endgültig
Die Regelung für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen ist weiterhin Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.
Nach einer Einigung mit Brüssel soll die EEG-Umlagenbegrenzung für neue KWK-Eigenversorgungsanlagen im kommenden Jahr gesetzlich neu geregelt und der Europäischen Kommission zügig zur Genehmigung vorgelegt werden.