Niedersachsen und Stuttgart starten regionale Förderprogramme
Wärmepumpenprogramm und Solarinitiative in Stuttgart
Die Stadt Stuttgart hat eine Solarinitiative und ein Wärmepumpenprogramm gestartet. Mit einem Fördertopf, in dem 15,875 Millionen Euro liegen, will die Stadt ab sofort bis 2023 die Installation von Solaranlagen unterstützen. Weitere zwei Millionen Euro stehen für den gleichen Zeitraum für den Bau von Wärmepumpenheizungen bereit.
Begleitende Baumaßnahmen werden gefördert
Konkret werden begleitende Maßnahmen bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf dem oder im Dach sowie zu Fassadenintegration bezuschusst. Dazu zählt unter anderem die Ertüchtigung der elektrischen Installation im Gebäude die Einrichtung eines Zählerplatzes, das Stellen eines Baugerüstes und Statikarbeiten. Mit der Förderung zielt die Stadt von allem auf Mieterstromanlagen ab, bei deren Umsetzung aufgrund der Anforderungen an das Messkonzept ein größerer finanzieller Aufwand entsteht als bei Solaranlagen auf Einfamilienhäusern oder im Gewerbe.
Bonus für Fassadenanlagen und Dachbegrünung
Der Fördersatz liegt bei 350 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Für die Integration der Anlage in die Gebäudefassade oder die Installation in Kombination mit einer Dachbegrünung zahlt die Stadt einen Bonus von 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Außerdem können Wohnungsmieter einen Zuschuss von 100 Euro für eine steckerfertige Photovoltaikanlage, sogenannte Balkonmodule, bekommen.
Eine zusätzliche Förderung gibt es für die Errichtung von Stromspeichern. Jeden neu errichteten Ladepunkt für Elektrofahrzeuge unterstützt die Stadt mit bis zu 1.000 Euro pro. Voraussetzung ist, dass er in Verbindung mit vor Ort produziertem Solarstrom versorgt wird.
Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Stuttgart. Ansprechpartner für die Aktion ist das Amt für Umweltschutz.
Förderung für Neubau und Bestand
Mit dem Wärmepumpenprogramm fördert Stuttgart nicht nur den Bau von solchen Heizungen im Neubau, sondern auch den Tausch von alten fossilen Heizkesseln durch moderne Wärmepumpen im Bestandsbau. Die Höhe des Investitionszuschusses Förderung ist abhängig von der Nennleistung der Wärmepumpe, die installiert wird. Diese liegt zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Ab einer Leistung von 50 Kilowatt übernimmt die Stadt 20 Prozent der Investitionskosten.
Eine Zusatzförderung gibt es in Abhängigkeit von der Wärmequelle. So fördert Stuttgart einen Erdkollektor mit einer Pauschale von 5.000 Euro. Bei der Nutzung von Abwärme oder Abwasserwärme als Quelle für die Wärmepumpe gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten, die für den zusätzlichen Aufwand anfallen.
Unterstützung für Flächenheizungen
Da die Wärmepumpen in der Regel mit Fußboden- oder anderen Flächenheizungen kombiniert werden müssen, um die maximale Effizienz zu erreichen und auch Bestandsgebäude ausreichend mit Raumwärme versorgen zu können, unterstützt Stuttgart diese mit einer Pauschalen Förderung von 500 Euro pro abgetrenntem und beheiztem Raum. Zudem ist die Teilnahme am Wärmepumpenprogramm mit den entsprechenden Förderungen durch den Bund kombinierbar.
Auch für dieses Förderprogramm finden Sie die Antragsformulare auf der Internetseite der Stadt Stuttgart.
Niedersachsen fördert Stromspeicher und E-Ladetechnik
In Niedersachsen wird indes eine Solarförderung aufgelegt, die auch Stromspeicher und E-Ladetechnik umfasst. Für die Solarakkus werden bis 40 Prozent der Nettoinvestition als Zuschuss gezahlt. Es gibt zwei Programme: für private Kunden sowie Gewerbe und Kommunen.
Bedingung ist, dass die Akkus mit einer neuen Photovoltaikanlage (mindestens vier Kilowatt) betrieben werden oder dass eine bestehende Anlage bei Einbau des Speichers um mindestens vier Kilowatt erweitert wird. Zusätzlich werden folgende Boni gewährt:
- 500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (Ladepunkt ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden),
- 800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte Solaranlagenleistung über zehn Kilowatt liegt,
- 20 Euro pro Quadratmeter Modulfläche für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaikanlagen.
Die Förderhöhe ist auf maximal 50.000 Euro begrenzt und bis zu einer Höhe, bei der das Verhältnis von Anlagengröße der Photovoltaik zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 Kilowatt der neu zu errichtenden Photovoltaikanlage je eine Kilowattstunde des Batteriespeichers beträgt.
Nicht förderfähig sind Eigenbausysteme und Prototypen, gebrauchte Systeme sowie Leasingmodelle. Es ist möglich, die Landesförderung mit anderen Finanzierungshilfen des Bundes und der EU zu koppeln, wenn diese das zulassen.
Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung. Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Spätestens zwölf Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der N-Bank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Eine Antragstellung ist bis zum 30. September 2022 möglich.
Die Förderhöhe sei attraktiv, kommentierte Carsten Körnig vom Bundesverband der Solarwirtschaft. Besonders zukunftsweisend seien die zusätzlich gewährten Anreize zur Installation einer Solartankstelle für das Laden von E-Autos oder Module über PKW Stellplätzen. „Das ist eine Traumkombination für den Klimaschutz“, so Körnig. „Die Solaranlage auf dem Dach oder Carport, der Batteriespeicher im Keller und die Solartankstelle für das E-Auto vor der Haustür.“
Nähere Informationen zur Förderung in Niedersachsen gibt es für private Haushalte hier, für Kommunen und Unternehmen hier.