Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Oktober
Kinderbonus
Eltern können sich im Oktober über die zweite Zahlung des Corona-Kinderbonusses freuen. Nach den bereits im August gezahlten 200 Euro kommen im September noch einmal 100 Euro hinzu. Dieser Bonus ist ein Teil des Corona-Konjukturpakets.
Digitale Einreiseanmeldung und Coronatests
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat für den 15. Oktober eine Teststrategie angekündigt. Diese soll vor allem Ältere und Pflegebedürftige berücksichtigen, also die Personen, die als Risikogruppen gelten.
Für Einreisende aus Risikogebieten soll zudem eine digitale Anmeldung eingeführt werden. Wer die Anmeldung unterlässt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Ausnahmen gibt es für Berufspendler und Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr.
Neu ist ab Oktober auch, dass ein Land, das als Risikogebiet eingestuft wird, automatisch auch mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts versehen wird. Des Weiteren ist eine Musterquarantäneverordnung in Arbeit. Diese soll dann von den Ländern in Kraft gesetzt werden.
Zeitumstellung auf Winterzeit
Am letzten Sonntag im Oktober wird die Uhrzeit auf die Winterzeit umgestellt. In der Nacht vom 24. zum 25. Oktober werden die Uhren um drei Uhr auf zwei Uhr zurückgestellt, sodass Zeit für eine Stunde mehr Schlaf bleibt.
Anpassungen beim Zahnersatz
Wer das Bonusheft nicht lückenlos ausfüllen lassen hat, muss ab Oktober in bestimmten Fällen nicht mehr mit negativen Konsequenzen rechnen. Wer den höchsten Kassenzuschuss zum Zahnersatz beantragen will, darf sich ab dann einen versäumten Vorsorgetermin erlauben. Bislang mussten die regelmäßigen Kontrolltermine für die vergangenen zehn Jahre lückenlos nachgewiesen werden. Es muss allerdings begründet werden, warum der Termin nicht wahrgenommen wurde. Die Krankenkasse hat dann einen Ermessensspielraum.
Wer hingegen eine lückenlose Vorsorge in den vergangenen zehn Jahren nachweisen kann, dem zahlen die Kassen nun 75 statt bisher nur 65 Prozent als Zuschuss.
Leichterer Neustart für Schuldner
Ist ein Unternehmen in Insolvenz gegangen oder auch eine Privatperson, ist eine Restschuldbefreiung ab Oktober leichter möglich. Das Verfahren dauert dann nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Jahre. Bislang war diese Verkürzung nur denjenigen Schuldnern möglich, welche die Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen bezahlt hatten. Die neue Regelung gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 eröffnet werden.
Pflicht zum Insolvenzantrag
Aufgrund von Corona gab es Lockerungen im Insolvenzrecht: Unternehmen, die zwar überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, müssen noch bis zum Jahresende keinen Insolvenzantrag stellen. Ist das Unternehmen jedoch zahlungsunfähig, muss ab Oktober wieder wie bisher auch ein Antrag gestellt werden. Dies muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit passieren. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es im Herbst zu einer Insolvenzwelle kommt.
Einfachere Fahrzeugzulassung
Ab dem 1. Oktober können Autos und Motorräder online angemeldet, umgemeldet und wieder zugelassen werden. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Ab diesem Datum greift die dritte Stufe des Projektes "i-Kfz", einer internetbasierten Fahrzeugzulassung.
Für die Zulassungsanträge ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion nötig sowie die dazugehörige PIN. Außerdem wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip und der AusweisApp2 benötigt. Bislang ist das Zulassungsverfahren nur für private Fahrzeuge möglich. Für gewerbliche soll es jedoch auch bald ein Angebot geben. Ein Zeitpunkt hierfür steht noch nicht fest.
Höherer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft
Beschäftigte in der Abfallwirtschaft bekommen ab dem 1. Oktober mehr Geld. Der Mindestlohn in dieser Branche wird dann von 10 Euro auf 10,25 Euro pro Stunde angehoben. 2021 soll der Stundenlohn weiter auf 10,45 Euro steigen.