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Haushaltskrise 2024: BWP fordert Klarheit bei BEG-Förderungen

Die Ampel-Koalition hat sich nach übereinstimmenden Medienberichten mit Berufung auf SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Mast nicht rechtzeitig auf einen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 einigen können. 

Damit startet der Bund in der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“ in das kommende Jahr. Der Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP) fordert von den Koalitionären, nun die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und weiterer wichtiger Maßnahmen im Wärmebereich auch über den Jahreswechsel hinaus sicherzustellen, bis ein ordentlicher Haushalt verabschiedet ist.

BWP fordert Klarheit zum Verfahren in der vorläufigen Haushaltsführung

„Seit Monaten fordern wir von Bundesregierung und Bundestag Klarheit zu den Rahmenbedingungen bei der neuen BEG-Förderung, die ein wichtiger Eckpfeiler für den Klimaschutz in Deutschland ist. Zudem flankiert die neue Förderung die zum Januar in Kraft tretende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dass sich die Planungssicherheit für den angeschlagenen Markt und die ohnehin stark verunsicherten Verbraucher nun noch einmal verschiebt, ist nicht nachzuvollziehen“ kommentiert Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e. V.

Er fordert von der Bundesregierung, jetzt schnell Klarheit zu schaffen, wie es weitergehen soll. Die Fortführung von Förderprogrammen in der vorläufigen Haushaltsführung sei zuletzt Anfang 2022 praktiziert worden und daher auch jetzt umsetzbar. Anders als nach Wahljahren fehle aber bislang noch ein Regierungsentwurf für den Haushalt des Folgejahres und damit eine sichere Grundlage für das weitere Vorgehen. Diese müsse so schnell wie möglich noch in diesem Jahr geschaffen werden.

BEG-Förderrichtlinie in jedem Fall auf den Weg bringen

Der Markt habe sich zudem auf neue Förderbedingungen eingestellt, die Politik habe eine überarbeitete BEG-Richtlinie längst kommuniziert und zuletzt auch durch den Haushaltsausschuss im Bundestag beschlossen: 

„Seit Monaten werden zu vorliegenden Angeboten wesentlich weniger Aufträge erteilt, vor allem weil Hausbesitzer auf das neue Förderregime warten. Die Bundesregierung sollte jetzt den Weg frei machen und im vorläufigen Regierungsentwurf die Mittel für die BEG fest vorsehen. Die neue Richtlinie muss so wie vom Bundestag verabschiedet noch vor dem Jahreswechsel im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, damit aus den sich stapelnden Angeboten Aufträge werden und die Wärmewende endlich wieder an Fahrt gewinnt!“

Stabile Rahmenbedingungen für die Wärmewende auch verfassungsrechtlich geboten

Auch bei den übrigen Förderprogrammen und bei den Entlastungen der Verbraucher durch die Bezuschussung von Übertragungsnetz-Entgelten sollte schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden: „Egal ob beim Strompreis, bei den Förderprogrammen für effiziente Wärmenetze oder auch bei der Förderung der kommunalen Wärmeplanung über die Nationale Klimaschutzinitiative: Die Politik muss gerade jetzt signalisieren, dass sie die Klimaziele nicht aufgibt und an einem stabilen Rahmen für die Wärmewende festhält – ansonsten riskiert sie den offenen Verfassungsbruch!“, so Sabel mit Verweis auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin richterlich bestätigt, dass die Sektorenziele im Gebäudebereich auch für das aktuelle Jahr verfehlt werden und der Bundesregierung auferlegt, mit einem entsprechenden Sofortprogramm gegenzusteuern. 

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