GWB-Novelle holt das Wettbewerbsrecht ins digitale Zeitalter
Heute tritt eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitete Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) in Kraft.
Staatssekretär Machnig: “Die GWB-Novelle schafft ein modernes Wettbewerbsrecht für unser digitales Zeitalter. Bei der Erarbeitung der Novelle hatten wir die Herausforderungen im Blick, die sich durch die Digitalisierung im Wettbewerb stellen. Daten sind heute ein sehr wertvoller Rohstoff. Das zeigt sich immer wieder bei Firmenübernahmen: Unternehmen, die kaum Umsatz erwirtschaften, erzielen dennoch Spitzenpreise beim Verkauf. Denken Sie an die WhatsApp-Übernahme durch Facebook, bei der fast 20 Milliarden US-Dollar flossen. Bislang waren der Fusionskontrolle des Bundeskartellamts hier die Hände gebunden. Diese Fessel ist gelöst: Ab jetzt können Übernahmen von über 400 Millionen Euro geprüft werden – unabhängig von Umsatzzahlen. Neben dem Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten kann das Bundeskartellamt in Zukunft auch Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte berücksichtigen, wenn es die Marktbeherrschung von Unternehmen prüft. Die GWB-Novelle sichert faire Wettbewerbsbedingungen und trägt so zur Innovationsstärke digitalisierter Märkte bei. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Ordnungsrahmen für die digitalisierte Wirtschaft.“
Die 9. GWB-Novelle schließt darüber hinaus bestehende Rechtslücken, die die Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften bzw. erworbenen Unternehmen betreffen. Wir verhindern damit, dass sich Unternehmen künftig Geldbußen in Millionenhöhe entziehen können, indem sie nachträglich umstrukturieren oder Vermögen verschieben. Gleichzeitig setzt die GWB-Novelle die EU-Richtlinie zum Kartell-Schadensersatz in deutsches Recht um.