Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Oktober
Neue Anforderungen an Warmwasserbereiter
Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie gelten bereits seit Ende September Anforderungen der 3. Stufe an Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher.
Das betrifft vor allem die Grenzwerte für Stickstoffemissionen: Warmwasserbereiter mit gasförmigen Brennstoffen dürfen 56 Milligramm (mg) pro Kilowattstunde (kWh), Warmwasserbereiter mit flüssigem Brennstoff 120 mg/kWh nicht überschreiten.
Öffentliche Ausschreibungen nur per E-Vergabe
Ab dem 18. Oktober werden öffentliche Ausschreibungen vollständig auf ein elektronisches Vergabeverfahren umgestellt. D.h. die Abgabe von Angeboten, Zu- und Absagen erfolgen ausschließlich über den elektronischen Weg. Ausschreibungen müssen dann öffentlich ausgeschrieben, wenn Bauaufträge über 5,5 Millionen Euro und Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 220.000 Euro liegen, besagt die neue Regelung.
Transparenz bei Konto-Gebühren
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass ab dem 31. Oktober 2018 Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren müssen. Das regelt das neue Zahlungskontengesetz. Im Rahmen der EU-Zahlungskontenrichtlinie erhalten Verbraucher zudem einen kostenlosen Zugang zu mindesten einer zertifizierten Vergleichswebseite.