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Energieeffizienzgesetz: EU-Recht fordert mehr Ambition

Mit dem Energieeffizienzgesetz soll die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) national umgesetzt werden, die auch höhere und erstmals verbindliche Energieeffizienzziele für Mitgliedsstaaten vorgibt. Trotzdem provoziere der vorgelegte Gesetzentwurf eine Rüge aus Brüssel. Insbesondere versäume die Bundesregierung erneut, ausreichende nationale Maßnahmen aufzustellen, die die gesetzte jährliche EU-Einsparverpflichtung von jedem Mitgliedstaat in Ergänzung zu direkten EU-Regelungen fordert. Zudem seien auch unmittelbare Anforderungen aus der EED gar nicht erst aufgegriffen worden: Die jährliche Sanierungsrate von 3 % für öffentliche Gebäude und die Einhaltung des "Efficiency First"-Grundsatzes fehlten gänzlich.

„Das EU-Recht fordert mehr Ambition. Mit dem Entwurf unterschreitet die Bundesregierung deutlich die EU-Vorgaben und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren – von den Versäumnissen für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und eine bezahlbare Energieversorgung ganz zu schweigen“, so Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Für Mitgliedstaaten gilt ab 2024 eine erhöhte, jährliche Einsparverpflichtung von etwa 1,5 %. Alle Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland sind hiermit verpflichtet, über EU-Standards hinausgehende, strategische Energieeinsparinstrumente, etwa Förderprogramme oder auch Ordnungsrecht, aufzustellen und der Kommission über einen jährlichen Energie- und Klimaplan (NECP) mitzuteilen. Das EU-Recht fordert mehr Ambition: Zusätzliche Maßnahmen seien unerlässlich, um die jährliche EU-Einsparquote zu erfüllen.

Zwar enthalte der Entwurf zum Energieeffizienzgesetz Anforderungen, die über EU-Mindeststandards hinaus gingen, wie zum Beispiel das Ansetzen anspruchsvollerer Schwellenwerte. Vorwürfe eines sogenannten „Gold Plating“ seien aber unbegründet. Laut DENEFF handele es sich um notwendige Ambitionen. Alle Maßnahmen im Gesetzentwurf seien insbesondere wegen der oben beschriebenen Einsparverpflichtung zur Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie notwendig, reichten aber nicht aus, um die vorhandene Ambitionslücke zu schließen. "Für die Bundesregierung reicht es bei der Umsetzung der EED allenfalls für eine Teilnehmerurkunde, keinesfalls jedoch für sogenanntes ‘Gold Plating’, denn von einer vermeintlichen Übererfüllung von EU-Vorgaben sind wir hier weit entfernt", so Noll.

Welche Anforderungen die EED genau an die Mitgliedsstaaten stellt und wie viel davon Deutschland mit dem geplanten Energieeffizienzgesetz erfüllt, hat die DENEFF in einem One-Pager analysiert. Die DENEFF fordert daher die deutsche Regierung auf, mit dem Energieeffizienzgesetz zusätzliche Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen, um die Energieeinsparziele zu erreichen. In ihrer Stellungnahme empfiehlt die DENEFF eine moderate Umsetzungspflicht für hochwirtschaftliche Maßnahmen in Unternehmen, Anforderungen zur Bereitstellung der auskoppelbaren Abwärme aus Rechenzentren auf Nachfrage sowie die Entfesselung marktlicher Lösungen durch ein Gleichstellungsgebot von Energiedienstleistungen in Förderung und Ordnungsrecht. Zudem sollten alle in der EED festgelegten Maßnahmen auch umgesetzt werden. Kappungen oder Drosselungen des Energieverbrauchs sind jedoch, anders als behauptet, weder vorgesehen noch im Gespräch. Die Ziele seien eine erforderliche Selbstbindung der Politik und sollten aus Sicht der DENEFF primär durch Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden.

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