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DUH kritisiert Wärmeplanungsgesetz: Chance für klare Klimaschutz-Leitlinien verpasst

Am 16. August 2023 wurde im Bundeskabinett das neue Wärmeplanungsgesetz verhandelt. Nach Durchsicht der bisherigen Gesetzentwürfe sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die akute Gefahr, dass ein verwässertes Gesetz ohne Schlagkraft für die dringend notwendige Wärmewende verabschiedet wird. Die Fristen für die Wärmepläne liegen mit 2026 und 2028 – je nach Einwohnerzahl – so spät, dass noch jahrelang fossile Heizungen eingebaut werden können. Zudem versäume der Entwurf, klimafreundliche Wärmequellen klar zu priorisieren. Nur Wärmepumpen sowie Wärmenetze, deren Wärme weit überwiegend auf Großwärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und unvermeidbarer Abwärme basiert, dürfen im großen Maßstab zur Anwendung kommen. Bioenergie und grüner Wasserstoff seien Nischenlösungen, die wegen ihrer Ineffizienz, geringen Verfügbarkeit und der hohen Kosten nur in besonderen Fällen eingesetzt werden sollten. Sie dürfenlaut DUH keinesfalls als gleichberechtigte Lösungen im Gesetz verabschiedet werden, da ansonsten massive Fehlinvestitionen drohen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung ist grundsätzlich richtig, doch mit diesem Gesetzentwurf lässt uns die Bundesregierung weiter fahrlässig in die Klimakrise rutschen. Statt Kommunen sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümern Klarheit zu geben, wohin die Reise bei der Wärmeversorgung gehen muss, wird jede noch so absurde Heizquelle ermöglicht. Wasserstoffheizungen sind zum Beispiel für die dezentrale Versorgung völlig ungeeignet. Grüner Wasserstoff ist teuer und seine Verfügbarkeit unsicher. Wie schon beim Heizungsgesetz verweigert die Bundesregierung auch beim Wärmeplanungsgesetz klare Leitlinien und riskiert damit Fehlentwicklungen, die Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher teuer zu stehen kommen können und die Klimaziele in Gefahr bringen. Die späten Fristen für die Wärmeplanung verleiten zudem in der Übergangszeit zum Einbau neuer fossiler Heizungen. Dabei sollte sich in vielen Kommunen schon relativ schnell abzeichnen, welche Gebiete mit dezentralen Heizungen arbeiten müssen. Hier sollte das Heizungsgesetz mit der 65-Prozent-Regelung umgehend Anwendung finden.“

Auch bei den Wärmenetzen scheue sich die Bundesregierung, die Umstellung auf erneuerbare Quellen energisch einzufordern. Eine Quote von 30 Prozent erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme bis 2030 sei völlig unzureichend, wenn bis 2045 schon 100 Prozent notwendig werden. Sie sei zudem ein klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag, in dem 50 Prozent bis 2030 vereinbart sind. Zudem würden selbst die schwachen 30 Prozent noch durch diverse Ausnahmeregelungen so stark aufgeweicht, dass das Ziel wohl nur für wenige Netze gelten wird. Für Netze, die viel fossile Kraft-Wärme-Kopplung nutzen, vorrangig Gewerbe und Industrie versorgen oder für die andere Planungen vorliegen, werde das – mehr als unzureichende – 30-Prozent-Ziel nochmals nach hinten geschoben. Zudem gebe es bei Nichterfüllung der Ziele keinerlei Konsequenzen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit dem Roll-out von Wärmenetzen will die Bundesregierung die Wärmewende retten, doch sie diskreditiert ihren eigenen Hoffnungsträger: Mit einem Anteil von 30 Prozent klimafreundlicher Wärme bis 2030 schaffen wir die Wärmewende nicht. Und dass allein andere Planungen eines Wärmenetzbetreibers das 30-Prozent-Ziel aushebeln können, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Das Ziel der vollständigen Klimaneutralität bis 2045 steht zwar im Gesetz, bleibt aber – da ohne jede Konsequenz bei Nichterfüllung – dem Willen oder Unwillen der Wärmeversorger überlassen. Bei so wenig Ambition kann den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern der Anschluss an ein Wärmenetz nicht empfohlen werden. Der Gesetzentwurf verfehlt das Ziel, Lösungen für die klimafreundliche Transformation der zentralen Wärmeversorgung zu liefern und lässt die Fernwärmekundinnen und -kunden mit den fossilen Netzen allein.“
 

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