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Änderungen im Juli 2024: Wer darf welche Gerüste aufstellen?

Gerüstbau: Strengere Aufbauregeln

Nicht immer muss ein Gerüstbaubetrieb die Arbeits- und Schutzgerüste auf Baustellen aufbauen. Auch andere Gewerke dürfen die Arbeiten ausführen. Ab 1. Juli 2024 wird im Übergangsgesetz neu geregelt, welches Gewerk, welche Form von Gerüst aufstellen darf. Demnach erhalten nur noch Betriebe aus 22 Gewerken die Erlaubnis, Arbeits- und Schutzgerüste aufzustellen, die direkt mit ihren eigenen Leistungserbringungen zusammenhängen.

Das bedeutet: Gerüste dürfen diese Gewerke nur noch aufstellen, wenn sie sie für ihre eigenen Arbeiten benötigen. Sie dürfen auch stehengelassen werden, wenn andere Gewerke die Gerüste nutzen möchten. Verboten ist ab Juli aber, dass sie die Gerüste gezielt für Dritte aufstellen. Ebenfalls nicht mehr erlaubt ist der Aufbau von Sonderkonstruktionen. Folgende Gewerke dürfen laut Übergangsgesetz künftig noch Gerüste aufbauen:

  • Maurer und Betonbauer
  • Zimmerer
  • Dachdecker
  • Straßenbauer
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Brunnenbauer
  • Steinmetze und Steinbildhauer
  • Stuckateure
  • Maler und Lackierer
  • Schornsteinfeger
  • Metallbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Elektrotechniker
  • Tischler
  • Glaser
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Gebäudereiniger

Kleinere Transporter müssen Maut zahlen

Die Mautpflicht in auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gilt bislang nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Das ändert sich zum 1. Juli 2024. Dann müssen auch kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen Maut zahlen. Davon sind aber Fahrten von Handwerksbetrieben ausgenommen.

Lesen Sie dazu auch: Lkw-Maut: Tarife, betroffene Fahrzeuge und Ausnahmen

Mehr Rente

Zum 1. Juli 2024 steigen die Rentenbezüge um 4,57 Prozent. Dabei steigen erstmals die Renten in Ost- und Westdeutschland in der gleichen Höhe. Ferner erhöht sich der Zuschlag für rund drei Millionen Menschen auf ihre Erwerbsminderungsrente. Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Rente gegangen ist, erhält künftig einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 liegt der Zuschlag bei 4,5 Prozent.

Verpflichtende Fahrassistenzsysteme für Neufahrzeuge

In Deutschland müssen ab dem 7. Juli 2024 alle neu zugelassene Pkw einen Event Data Recorder verbaut haben. Dieser speichert Fahrdaten, die nach einem Unfall ausgelesen werden können. Sie sollen die Aufklärung vereinfachen. 

Darüber hinaus ist es verpflichtend, dass Neuwagen über weitere Fahrerassistenzsysteme verfügen müssen. Dazu gehören ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem sowie eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.

Höhere Gasspeicherumlage

Ab dem 1. Juli 2024 beträgt die Gasspeicherumlage 2,50 Euro/MWh. Bislang liegt die Umlage bei 1,86 Euro/MWh.

Änderungen für Schuldner

Wer jemand anderem Geld schuldet und aufgrund dessen einen Teil seines Einkommen abgeben muss, kann künftig mehr Geld behalten. Denn der Pfändungsfreibeitrag erhöht sich zum 1. Juli 2024 von 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro. 

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