Änderungen im August 2024: PV-Einspeisevergütung sinkt
Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt
Wer seine PV-Anlage erst ab dem 1. August 2024 in Betrieb nimmt, bekommt eine niedrigere Einspeisevergütung. Die Vergütung sinkt um ein Prozent auf 8,04 Cent pro Kilowattstunde. Am 1. Februar 2025 ist die nächste Absenkung der Einspeisevergütung geplant.
Ausbildungsvergütung steigt
Im August erhalten Auszubildende im Maler-, Lackier- und Steinmetzhandwerk. Die Erhöhung der Ausbildungsvergütung ist in den jeweiligen Tarifverträgen festgelegt. Eine Ausnahme gibt es im Steinmetzhandwerk in Sachsen, dort gibt es keine Erhöhung. Angehende Maler und Lackierer erhalten künftig im 1. Ausbildungsjahr 800 Euro (bislang 770 Euro), im 2. Jahr 885 Euro (bislang 850 Euro) und im 3. Jahr 1.050 Euro (bislang 1015 Euro). Steinmetz-Azubis bekommen in ihrem 1. Ausbildungsjahr künftig 925 Euro (bislang 890 Euro), im 2. Jahr 1025 Euro (bislang 990 Euro) und im 3. Jahr 1.175 Euro (1.140 Euro).
Ausbildungsgarantie
Ab 1. August tritt die Ausbildungsgarantie des Gesetzes zur Aus- und Weiterbildung in Kraft. Die Garantie greift in Regionen, wenn es mehr Schulabgänger gibt, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, als Ausbildungen angeboten werden. Wer keinen Platz in der Region findet, darf eine außerbetriebliche Ausbildung starten.
Digitalisierung der Ausbildung
Eine weitere Änderung im August betrifft den Bürokratieabbau in der Ausbildung. Ausbildungsinhalte können künftig verstärkt digital vermittelt werden - etwa digitale Berichtshefte und Ausbildungsverträge.
Heizungstausch: Neue Zuschüsse
Ab Ende August können Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für den Heizungstausch bei der KfW beantragen. Auch WEG können dann Anträge stellen, wenn Sie die Heizung in ihren Wohnungen erneuern möchten. Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten werden bezuschusst.
Steuererklärung bis Ende August
Bis zum 31. August 2024 muss die Steuererklärung für 2023 abgegeben werden, wenn man diese selbst ausfüllt. Da das Fristende auf einen Samstag fällt, muss die Steuererklärung erst spätestens am 2. September beim Finanzamt eingehen.
Langsamere Briefzustellung
Die Post darf sich ab August mehr Zeit für die Briefzustellung nehmen. Bis zu drei Werktage kann die Zustellung von Briefe künftig dauern.