EU-Notfall-Verordnung vereinfacht Erneuerbaren-Ausbau
Damit wird unter anderem auch die EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Erneuerbare Energien-Ausbaus in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen gelten für alle Projekte, bei denen bis 30. Juni 2024 ein Genehmigungsantrag gestellt wird, sowie auf Wunsch auch für laufende Projekte. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Wir müssen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich an Tempo zulegen. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die EU-Notfall-Verordnung nun umgesetzt hat. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus. Die heute beschlossenen Regelungen vereinfachen die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Anlagen in einigen Punkten erheblich: Durch den Wegfall sowohl der Umweltverträglichkeitsprüfung als auch der Artenschutzprüfung entfallen die besonders langwierigen Kartierungen. Stattdessen sollen Behörden auf Basis von bereits vorhandenen Daten entscheiden, welche Artenschutz-Maßnahmen vom Projektierer zu erfüllen sind beziehungsweise welche Zahlungen in Artenhilfsprogramme geleistet werden sollen. Damit können Genehmigungsprozesse in den nächsten anderthalb Jahren erheblich verkürzt werden.
Im parlamentarischen Verfahren konnten aus Sicht der Branche noch einige Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf erzielt werden. So konnte die drohende Ausschlussplanung für PV-Freiflächenanlagen, die den Ausbau gefährdet hätte, verhindert werden. Außerdem wird der Bau von Leitungen unterhalb von 110 kV erleichtert und die Höhe der Kompensationszahlungen abgesenkt. In Bezug auf Offshore-Windenergieanlagen wurde zwar die verpflichtende Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht relativiert, aber immerhin die Höhe der Ausgleichszahlungen nach unten korrigiert.
Trotz dieser Änderungen wurde bei der nationalen Umsetzung das Potenzial der EU-Notfall-Verordnung nicht vollständig ausgeschöpft. Dafür bräuchte es klarere Vorgaben durch den Gesetzgeber. So hätte der Handlungsrahmen für die Behörden noch eindeutiger vorgegeben werden müssen. Wichtig sind an dieser Stelle einfache, standardisierte Regelungen, denn die Erfahrung zeigt: Unklarheiten führen immer zu Verzögerungen. Für Windenergieanlagen heißt das, die von der Behörde zu ergreifenden Artenschutzmaßnahmen zu standardisieren und die Grundlage hierfür auf vorhandene Daten aus behördlichen Katastern und behördlichen Datenbanken einzugrenzen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise Abschaltungen während des Mähvorgangs auf einem Feld oder während der Ernte. Hier muss seitens der Politik nachgebessert werden.
Auch für den Netzausbau, der das Rückgrat der Energiewende bildet, lässt die vorgeschlagene Regelung erhebliche Auslegungsspielräume, die ihre Anwendung erschweren und Genehmigungen verzögern werden. Neben konkreten Regelungen braucht es daher eine „Gelingenshaltung“ bis in jede Amtsstube.
Es ist gut, dass die EU-Notfall-Verordnung nun endlich in nationales Recht umgesetzt wird. Klar ist allerdings: Die Steigerung der Ausbauzahlen bei den Erneuerbaren Energien und der Netzausbau sind ein Kraftakt, der uns weit über 2024 hinaus fordern wird. Wir brauchen daher eine nahtlose Weiterführung dieser und weiterer Regelungen, um die Ausbauziele für Erneuerbare Energie im Jahr 2030 zu erreichen. Darüber hinaus ist für die Unternehmen wichtig, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die notwendigen Investitionen stemmen zu können.”