Verbraucherzentralen: 40 Jahre erfolgreiche Energieberatung
Seit 1978 stehen Energieberater der Verbraucherzentralen privaten Verbrauchern zur Seite. Derzeit sind mehr als 550 Energieberater an mehr als bundesweit 800 Standorten im Einsatz. Mehr als drei Viertel der Menschen, die sich beraten lassen, setzen die Empfehlungen um: Sie investieren etwa in eine deutlich höherwertige energetische Sanierung, einen effizienteren Einsatz erneuerbarer Energien oder in wirkungsvolle Stromsparmaßnahmen.
Der Energiespareffekt kann sich sehen lassen: Durch rund 100.000 Beratene beträgt er nach Berechnungen im Auftrag der Verbraucherzentralen mehr als 3.000 Gigawattstunden (GWh). Die CO2-Emission wird um rund 1,1 Millionen Tonnen reduziert. Das heißt, in nur einem Jahr konnte durch Tipps zum Energiesparen in privaten Haushalten der Jahresverbrauch einer Kleinstadt mit 100.000 Einwohnern eingespart werden. Das entspricht einem Güterzug voll Steinkohle von 50 Kilometern Länge.
Optimierte Heizkosten
Allein die Auswertung von rund 1.000 Heizkostenberatungen zeigt, wie nützlich diese sind: Bei den Beratungen wurde festgestellt, dass der Brennwertnutzen nur bei rund einem Drittel der Geräte akzeptabel war, bei einem weiteren Drittel optimierungsbedürftig und beim letzten Drittel ungenügend. Die Heizkurven sind oftmals nicht angepasst, die Temperaturspreizungen zwischen Vor- und Rücklauf sind zu gering und die Nachtabsenkungen wirkungslos.
Darüber hinaus genügt die Mehrzahl der Anlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Leitungen und Armaturen. Hocheffizenzpumpen sind nur bei jeder sechsten Anlage in Betrieb, ein hydraulischer Abgleich hat höchstens in jedem fünften Heizungssystem stattgefunden. Die Experten der Verbraucherzentralen raten deshalb, die Heizung als Gesamtsystem optimieren zu lassen. Auch die Effizienz bei Neuanlagen sollte man unbedingt noch während der Gewährleistungsfrist überprüfen lassen.
Marktwächter werten Verbraucherbeschwerden aus
Die von der Bundesregierung geförderten Marktwächter Energie untersuchen seit August 2017 den Energiemarkt aus Verbrauchersicht. Sie werten nach dem Prinzip "erkennen – informieren – handeln" bundesweit Verbraucherbeschwerden systematisch aus. Unter anderem untersuchen sie verbraucherunfreundliche Praktiken und unlautere Geschäftsmodelle bei Heizkostenabrechnungen und auf dem Fernwärmemarkt. Aktuell führen die Marktwächter einen Verbraucheraufruf zum ungewollten Strom- und Gasanbieterwechsel durch. Betroffene können ihre Erfahrungen schildern und die dazugehörigen Unterlagen einsenden.
Tricks an der Haustür und am Telefon
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher machen unangenehme Erfahrungen mit Vertretern von Strom- und Gasanbietern am Telefon und an der Wohnungstür: Sie werden von einem Vertreter überrascht und in ein Verkaufsgespräch zum Anbieterwechsel verwickelt. "Auch Verbraucher, die keinen neuen Vertrag abschließen möchten, erhalten im Anschluss an ein Telefongespräch eine Vertragsbestätigung, obwohl sie nur die Zusendung eines unverbindlichen Angebots angefordert haben", so Fabian Tief, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin.
Andere haben aufgrund der Überredungskünste des Vertreters den Überblick verloren und ohne weitere Prüfung einen neuen Vertrag unterschrieben. Erst im Beratungsgespräch stellt sich dann heraus, ob die Konditionen des neuen Vertrages wirklich die erhofften Einsparungen bringen. Im schlimmsten Fall sind die neuen Konditionen schlechter als diejenigen des alten Vertrages.
Die Verbraucherzentrale rät daher, vor Abschluss eines Strom- oder Gasvertrages die aktuellen Vertragskonditionen mit den Konditionen des neuen Angebotes genau zu vergleichen. Gerade Strom- und Gaslieferverträge sind häufig komplex. Vertragserklärungen sollten daher nicht übereilt am Telefon oder an der Haustür abgegeben werden. Verbraucher können sich vor einem ungewollten Anbieterwechsel häufig schützen, indem sie Namen, Kunden- und Zählernummer bei Anfragen nicht vorschnell preisgeben.