RAL-RG 678: Zeitgemäße Elektroinstallation in Wohngebäuden
Grund dafür sind u. a. die nationalen und europäischen Klimaschutzziele mit geplanten Vorgaben für energetische Sanierungen im Bestand. Anwendungen wie Wärmepumpe, Photovoltaik-Anlage und Elektromobilität werden einen wesentlichen Beitrag leisten, um die CO2-Emissionen in Bestandsgebäuden zu senken. Das setzt aber eine funktionstüchtige und sichere elektrische Infrastruktur voraus.
Die Mehrzahl der elektrischen Anlagen in deutschen Wohngebäuden erfüllt jedoch noch nicht die notwendigen Anforderungen, um neue Technologien zu integrieren: Die große Anzahl elektrischer Anlagen im Bestand stellen aufgrund von Alterung und Unterdimensionierung sogar ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenrisiko dar. Laut Ursachenstatistik Brandschäden des IFS Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung aus dem Jahr 2021 sind rund ein Drittel aller Brände in Deutschland auf eine mangelhafte Elektroinstallation zurückzuführen. Fazit: Schon in Bestandsgebäuden stößt die bestehende Elektroinstallation häufig an ihre Grenzen, neue Anwendungen sind ohne großen baulichen Aufwand nicht realisierbar. Bei einer umfänglichen energetischen Sanierung muss daher auch die elektrische Infrastruktur modernisiert werden.
Die RAL-RG 678 garantiert eine zeitgemäße elektrische Infrastruktur
Um eine sichere zeitgemäße elektrische Infrastruktur zu schaffen, sollte die Elektroinstallation bedarfsgerecht und möglichst qualitativ hochwertig ausgelegt werden. Aber das ist in der Praxis einfacher gesagt als getan. Welche Anwendungen und Geräte werden künftig genutzt? Wie viele Stromkreise garantieren mir einen sicheren Betrieb? Wie viele Steckdosen und Beleuchtungsanschlüsse benötige ich in jedem Raum? Wo plane ich eventuell Reserven ein? Wer hier nicht sorgfältig plant, wird später mit kostenaufwendigen Nachbesserungen konfrontiert.
Um die Elektroplanung zu unterstützen, hat die HEA eine RAL-Richtlinie erarbeitet. Die Richtlinie RAL-RG 678, die die Ausstattungsstandards der Elektroinstallation definiert, wird vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) veröffentlicht und ist auf Wohngebäude ausgerichtet. Sie gilt für alle elektrischen Anlagen, die Starkstrom, Gebäudesystemtechnik, Kommunikations- und Informationstechnik und Gefahrenmeldung bereitstellen. Beschrieben werden in der Richtlinie die Stromkreise, Steckdosen, Beleuchtungsanschlüsse sowie Anschlüsse für weitere Verbrauchsmittel wie zum Beispiel Waschmaschine, Durchlauferhitzer oder Elektrofahrzeug.
Die Ausstattungswerte 1, 2 oder 3 beschreiben den Mindeststandard, die Standardausstattung und die Komfortausstattung. Die Verknüpfung der Elektroinstallation mit Komponenten der Gebäudesystemtechnik erweitert das Spektrum, die Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik wird über die Ausstattungswerte 1plus, 2plus oder 3plus abgedeckt.
Bauherren und Sanierern ist zu empfehlen, die RAL-Ausstattungswerte zu nutzen, um ihre elektrische Anlage zukunftssicher zu planen und zu gestalten. Der informierte Nutzer entscheidet entsprechend seinen Bedürfnissen über die Ausstattung der Elektroinstallation. Unzureichende Planungen, die den Wohnwert beeinträchtigen, werden mit Hilfe der Richtlinie vermieden. Außerdem wird das Risiko von gefährlichen Nachinstallationen durch Laien minimiert. Rechtssicherheit schafft eine Festlegung im Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung sowie eine vertragliche Vereinbarung, die den Errichter zur Ausführung des gewünschten Ausstattungsstandards verpflichtet.