KfW: Vor dem Förderstopp eingegangene Anträge werden bearbeitet
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Wirtschaftsminister Habeck: "Diejenigen, die einen Antrag gestellt haben, können damit rechnen, dass sie gefördert werden, insofern der Antrag förderfähig ist".
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB zeigt sich erfreut über die Entscheidung und führt sie u.a. auf seine Bemühungen zurück. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa:
„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, den Zusagestopp bei den KfW-Programmen, darunter das überaus beliebte KfW-55-Programm im Neubau, aufzuheben und zumindest die bis zum 24. Januar gestellten Anträge zu genehmigen. Unser Protest hat sich an der Stelle ausgezahlt.
Wir appellieren aber die Bundesregierung, nicht noch einmal Häuslebauer und Investoren derart zu schocken. Das ist Gift für die Baukonjunktur. Denn Investoren und Bauherren brauchen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen.“