Schnell beantragen: Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B ist wieder verfügbar
Die wichtigsten Neuerungen beim Investitionszuschuss Barrierereduzierung 455-B:
- Es kann nur einen Antrag stellen, wer noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.