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Was steckt im neuen KfW-Förderprogramm "Jung kauft Alt"?

Jürgen Wendnagel

Am 3.9.2024 startete das KfW-Förderprogramm 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“. Zinsgünstige Kredite erhalten Familien und Alleinerziehende mit Kind(ern), die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard kaufen und verpflichtend energetisch sanieren. Wir erläutern die wichtigsten Details.

Mit dem neuen Förderprogramm „Jung kauft Alt“ will das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) speziell Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Für die Zinsverbilligungen stehen laut BMWSB für 2024 insgesamt 350 Millionen Euro bereit.

Zinsgünstige Kredite mit bis zu 35 Jahre Laufzeit

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ können günstige Förderkredite für den Erwerb einer Bestandsimmobilie (Kaufpreis inkl. Grundstückskosten) in Anspruch genommen werden. Dazu gibt es zwei Varianten (Stand der Infos: 3.9.2024):

  • Beim Annuitätendarlehen gibt es drei Laufzeitstaffelungen im Bereich von 7 bis 35 Jahre. Konditions-Beispiele: Der Zinssatz bei einer Laufzeit von 26 bis 35 Jahre und einer Zinsbindung von 10 bzw. 20 Jahren beträgt derzeit 1,51 bzw. 3,31 Prozent effektiv. 
  • Alternativ ist ein endfälliges Darlehen wählbar für effektiv 1,60 Prozent mit 7 bis 10 Jahre Laufzeit und Zinsbindung.

Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro.

Hinweis: Nicht förderfähig sind die Sanierungskosten. Dazu können ergänzend z. B. das Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit (261)“ sowie die KfW-Heizungsförderung (458) genutzt werden. Auch die Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) ist möglich.
LINK: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobili…

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Familie bzw. die alleinerziehende Person muss folgende Mindestbedingungen erfüllen:

  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Das Haushaltseinkommen beträgt max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind (entscheidend ist dafür der Tag der Antragsstellung).
  • Die geförderte Immobilie wird vom Eigentümer selbst bewohnt (mind. 50 Prozent Miteigentumsquote).
  • Die erworbene Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland.

Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Für die bestehende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Energieausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
  • Nach KfW-Zusage muss die geförderte Immobilie innerhalb von 4,5 Jahren mind. zum „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“ gemäß der BEG energieeffizient saniert werden.

Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z. B. Ferienwohnungen, Gartenhäuser).

Beantragung: Erst Finanzierungspartner finden

Vor dem Abschluss des Immobilien-Kaufvertrags sollten Interessierte zunächst einen Finanzierungspartner (Bank, Bausparkasse etc.) finden, der den Förderkredit bei der KfW beantragt. Fürs Finanzierungsgespräch sind bestimmte Unterlagen erforderlich (z. B. Einkommensteuerbescheide, Geburtsurkunde(n) Kind(er), Energieausweis).

Zudem ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte zu beauftragen, der zusätzlich auch eine (geförderte) Baubegleitung durchführen kann.

Beispielrechnung für eine Familie mit zwei Kindern 

Das BMWSB hat für eine Familie mit zwei im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern folgendes Zahlenbeispiel veröffentlicht (Stand Ende August 2024): 

Die Familie erhält einen Kreditbetrag von max. 125.000 Euro zu dem attraktiven Endkundenzins von 1,51 Prozent p. a. bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Damit liegt der Zinssatz für "Jung kauft Alt" rund 2 Prozent unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen und ist zudem unabhängig von der Bonität der einzelnen Kundinnen und Kunden. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 18.000 Euro.

Darüber hinaus kann die Familie für die energetische Sanierung der Bestandsimmobilie die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) beantragen: zum Beispiel einen Kreditbetrag von maximal 150.000 Euro zu dem Endkundenzins von 2,69 Prozent pro Jahr bei 30 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung.

Durch den zinsverbilligten Kredit der BEG-Förderung ergibt sich für die Familie eine Ersparnis von ca. 6.000 Euro bei der Finanzierung der Sanierungskosten. Außerdem kann die Familie durch die BEG-Förderung aufgrund der Sanierung auf ein EH 70 EE einen Tilgungszuschuss von 22.500 Euro erhalten.

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