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KfW: Dritte Gruppe kann Heizungsförderung beantragen

Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter konsequent um. Ab sofort steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch der dritten Antragstellergruppe offen: Neu hinzugekommen sind nun 

  • Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, 
  • Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und 
  • Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum.

Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um, das für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellt. Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden. Seit Förderstart am 27.2.2024 wurden rd. 93.000 Zuschusszusagen über rd. 1,3 Mrd. EUR erteilt.

Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.

„Wir setzen den Förderfahrplan bei der Heizungsförderung weiter konsequent um und ermöglichen plangemäß Ende August die Antragstellung für die dritte Antragstellergruppe. Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen. Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten. Der Kunde hat damit zügig Planungssicherheit für die Finanzierung seines Vorhabens“, sagt Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW. „Der Austausch der Heizung ist eine große finanzielle Herausforderung für Privatpersonen wie Unternehmen. Hier setzen KfW und Bund mit der Förderung an und helfen, Klimafreundlichkeit und Bezahlbarkeit miteinander vereinbaren zu können.“

Die Förderung im Detail

  • Antragstellende Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten beantragen (Grundförderung 30 %; möglicher Effizienzbonus 5 %). Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag i.H.v. pauschal 2.500 Euro möglich. Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche. Details sind unter kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.
  • Auch für Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern, WEG sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt auch für Privatpersonen jeweils 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind je nach Antragstellergruppe verschiedene weitere Zuschusskomponenten möglich (Effizienzbonus 5 %, Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, Einkommensbonus von 30 %). Maximal kann der Förderzuschuss bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten liegen. On top kann ein Emissionsminderungszuschlag i.H.v. pauschal 2.500 EUR möglich sein. Die förderfähigen Gesamtkosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten. Weitere Informationen unter: kfw.de/458
  • Auch Kommunen können jetzt bereits Projekte zum Heizungsaustausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen. Für sie bietet die KfW eine Übergangsregelung in Form einer Vorhabensanmeldung an, bei der die Fördermittel für die antragstellenden Kommunen reserviert werden. Die Anbindung der Kommunen an das Online-Kundenportal der KfW als gesonderte Antragstellergruppe ist derzeit in Arbeit. Dort können Registrierungen und Anträge von Kommunen voraussichtlich ab Ende November vorgenommen werden. Nähere Informationen finden Sie unter: kfw.de/422
    Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung parallel weiter um: Die Nachweiseinreichung für die Beantragung der Auszahlung von Heizungszuschüssen wird gestaffelt nach Antragstellergruppen eingeführt, analog zur Antragstellung. Sie ist dabei jeweils etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete erste Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann ab 30. September 2024 alle Unterlagen digital einreichen. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen, in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats.

 

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