Energiepreismonitoring: Enorme Preisunterschiede bei Grundversorgung
Mit einem monatlich erscheinenden Energiepreismonitoring schafft die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) Transparenz bei den regionalen Grundversorgern.
Die Grundversorger waren im vergangenen Jahr durch ihre im Vergleich günstigen Grundversorgungstarife gefragt wie lange nicht mehr. Doch nicht allein ihre Preise sorgten für den Ansturm auf die Grundversorger: Während im Jahr 2021 noch 24 Prozent1 der Stromkunden über die örtlichen Grundversorgung und 16 Prozent2 der Gaskunden beliefert wurden, standen im Laufe des Jahres 2022 teilweise keine Sondervertragsoptionen zur Verfügung. Damit war für viele Verbraucher nach dem Auslaufen bestehender Verträge der Wechsel in die Grundversorgung die einzige Möglichkeit, Energie zu beziehen.
Auch Grundversorger hoben Preise an
Auch in der Grundversorgung beobachtete die VZSH teilweise erhebliche Preisanstiege. Inwiefern die Höhe dieser Preise gerechtfertigt war, lässt sich für Außenstehende nicht klar beantworten. „Die Höhe des eigentlichen Tarifs wird aktuell durch die laufenden Preisbremsen den Verbrauchern nur dann deutlich, wenn sie mehr als 80 Prozent des prognostizierten Kontingents verbrauchen. Dann greift die Preisbremse nicht mehr und der Verbraucher muss für den Rest die vollen Energiekosten tragen“, so Tom Janneck, Leiter des Referats Energiewende und Nachhaltigkeit der VZSH.
Energiepreismonitoring schafft Transparenz - Ein Beispiel
Beim Energiepreismonitoring der VZSH werden die Grundversorgungs-, Ersatzversorgungstarife sowie die günstigsten Tarife für Gas und Strom der Grundversorger in Schleswig-Holstein verglichen. Hierbei wurden die Durchschnittsverbraucher eines Vier- und eines Zwei-Personen-Haushalts für die Vergleiche herangezogen.
„Betrachten wir beispielsweise einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 24.000 kWh und schauen uns die entsprechenden Gasverträge der Grundversorger an, kommen wir zu überraschenden Ergebnissen“, so Janneck. Zwischen dem Jahresverbrauch mit dem geringsten und höchsten Arbeitspreis kommt es zu einem Kostenunterschied von 5.622 Euro brutto3 im Jahr, je nachdem in welchem Ort der Verbraucher in der Gasgrundversorgung beliefert wird.
Auch zwischen dem günstigsten Sonder- und dem Grundversorgungstarif des jeweiligen Energieversorgers sind große Unterschiede sichtbar. Die Stromversorgung weist zudem vergleichbare Entwicklungen auf.
Wechseln erwünscht?
„Diese Preisunterschiede sind in einigen Fällen kaum nachzuvollziehen. Verbraucher zahlen für ein und dasselbe Produkt in der Gasgrundversorgung im extremsten Fall gut 7.730 Euro, wenn die Preisbremse nicht wäre, im besten Fall gut 2.110 Euro“, so Janneck. Neben überregionalen Anbietern bieten nun auch die Grundversorger wieder günstigere Sonderverträge an. Die Preisdifferenzen zwischen günstigstem Tarif und Grundversorgung legen nahe, dass ein Tarifwechsel innerhalb des Versorgers auch erwünscht ist. Knapp über 30 Prozent der Grundversorger in Schleswig-Holstein bieten nun wieder Sondertarife an, die unterhalb der Preisbremsen liegen.
Doch was ist, wenn ein Wechsel nicht möglich ist? Insbesondere Personengruppen mit geringem Einkommen erhalten aufgrund ihrer finanziellen Lage häufig keinen Sondervertrag von den Energieversorgern. Sie sind aber von den Kostensteigerungen in den vergangenen eineinhalb Jahren besonders betroffen. „Im Rahmen der Daseinsvorsorge muss die Grundversorgung auch für die vulnerablen Personengruppen bezahlbar bleiben. Insbesondere, wenn die Preisbremse am Ende des Jahres auslaufen sollte“, fordert Janneck.
[1] Siehe Monitoringbericht Bundesnetzagentur | Bundeskartellamt 2022, S. 35, siehe auch https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathe…, 37 Prozent der Haushaltskunden wurden durch den Grundversorger außerhalb der Grundversorgung beliefert.
[2] Siehe ebda. S. 355, 48 Prozent der Haushaltskunden wurden durch den Grundversorger außerhalb der Grundversorgung beliefert.
[3] Inklusive Grund- und Messpreis.