Energetische Gebäudesanierung: Bundesrat stoppt steuerliche Förderung
Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz jetzt grundlegend überarbeiten.
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Das Gesetz sieht eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem reduziert es den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 Prozent. Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besondere Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können.
Holger Schwannecke, Generalsekretär vom Zentralverbad des Deutschen Handwerks, erklärt dazu: "Leider hat der Bundesrat zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Das war zu befürchten wegen der weiterhin unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern, wer denn die Kosten bei diesem neuen und wichtigen Förderinstrument trägt. Umso wichtiger ist es nun, diese Frage einvernehmlich und vor allem auch zügig zu klären! Es braucht diesen steuerlichen Anreiz als Impuls, um die bislang brach liegenden Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu nutzen."
Energieberater protestieren
Zuletzt hatten sich Ingenieure und Architekten gegen das geplante Gesetz ausgesprochen. Zwar sei der Steuerbonus für Sanierungen grundsätzlich zu begrüßen, jedoch bringe das neue Gesetz die Qualitätssicherung am Bau in Gefahr, hieß es in einer Stellungnahme verschiedener in der Energieberatung tätiger Branchenverbände. So sieht das Gesetz vor, die derzeit obligatorische Einbindung eines qualifizierten Energieeffizienzexperten abzuschaffen.
Vermittlungsausschuss tagt
Der Vermittlungsausschuss kommt am 9. Dezember 2019 zusammen. Die Sitzung beginnt um 19:30 Uhr.