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Solarstrom für E-Autos: Neue KfW-Förderung

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW-Bank den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn Hauseigentümer eine Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu anschaffen. Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen Antragssteller keine der Komponenten besitzen oder bestellt haben. Zudem müssen Eigentümer ein Elektroauto besitzen, das auf diesen oder eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist. Eine Bestellung eines Elektroautos zum Zeitpunkt des Antrags reicht ebenfalls. Hybridfahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen.

Hinweis: Falls das Elektro­auto privat geleast wird, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.

Darüber hinaus muss das Wohngebäude bereits bestehen und der Antragssteller darin wohnen.

Dieser Zuschuss kommt nicht infrage für:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Was wird gefördert?

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal kann man einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto des Antragsstellers ausgezahlt.

Unterschreiten die Gesamtkosten des Vor­habens den Zuschuss­betrag, kann man keine Förderung erhalten. Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

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