Solarstrom für E-Autos: Neue KfW-Förderung
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW-Bank den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn Hauseigentümer eine Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu anschaffen. Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen Antragssteller keine der Komponenten besitzen oder bestellt haben. Zudem müssen Eigentümer ein Elektroauto besitzen, das auf diesen oder eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist. Eine Bestellung eines Elektroautos zum Zeitpunkt des Antrags reicht ebenfalls. Hybridfahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen.
Hinweis: Falls das Elektroauto privat geleast wird, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
Darüber hinaus muss das Wohngebäude bereits bestehen und der Antragssteller darin wohnen.
Dieser Zuschuss kommt nicht infrage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Was wird gefördert?
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal kann man einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto des Antragsstellers ausgezahlt.
Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, kann man keine Förderung erhalten. Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.