Bund fördert Corona-gerechte, stationäre raumlufttechnische Anlagen
Zentrale Lüftungsanlagen bieten sehr gute Möglichkeiten, um für gesunde und virenarme Raumluft zu sorgen. Trotzdem wurde und wird das Thema Lüftung in Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten wenig beachtet, wohlweislich dass sich gerade dort relativ viele Personen in relativ kleinen Räumen aufhalten.
Dies gilt für die Planung, den Bau als auch für den Betrieb solcher Gebäude. Bei vielen Bestandsanlagen wäre dringend zu klären, nach welchem Lüftungskonzept (z. B. Frischluft-/Umluftanteile) sie gebaut wurden und es wäre zu prüfen, ob die ursprünglich vorhandene Leistung ausreichend war und noch zur Verfügung steht.
Zuschuss auch für "innovative Technologien"
In vielen Fällen, z. B. im Rahmen einer Hygieneinspektion nach VDI 6022, wird man feststellen, dass sowohl Lüftungskonzept als auch Leistung und Hygienezustand mangelhaft oder zumindest verbesserungswürdig sind. Noch besser wäre es, wenn solche Anlagen durch eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, wie sie beispielsweise die Fa. domatec anbietet, beurteilt werden. So oder so, in den meisten Fällen wird es begründeten Bedarf zur Um- und Aufrüstung geben. In diesen Fällen ist dann i. d. R. eine Bezuschussung durch den Bund möglich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierzu die "Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre RLT-Anlagen" am 10. Juni 2021 veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Richtlinie sollen Zuschüsse für Investitionen für die Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen gewährt werden, um das SARS-CoV-2-Infektionsrisiko durch virusbehaftete Partikel in Räumen wirksam zu senken. Bezuschusst werden sollen auch stationäre Neuanlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren und „innovative Technologien“.
Bis zu 80 Prozent Förderung
Die Richtlinie hat zum Ziel, bis zu 30.000 Räume mit stationären Neuanlagen zu versorgen oder bis zu 10.000 stationäre Altanlagen um- bzw. aufzurüsten. Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel sind begrenzt. Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben und ist auf 200.000 € für Um- und Aufrüstung bzw. auf 500.000 € für neue Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren begrenzt. Anträge können bis zum 31.12.02021 über die BAFA gestellt werden.
Weitere Informationen über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).