Wie funktionieren Wärmemengenzählung und Heizkostenabrechnung?
Zu diesem Zweck möchte unser Autor ein absolut schlichtes Beispiel für ein Mehrfamilienhaus beschreiben. Insgesamt 5 Mietparteien werden von einem Kessel im Keller des Hauses versorgt. Warmwasser wird innerhalb der Wohnungen mittels Durchlauferhitzern bereitgestellt und spielt in dieser Berechnung der Wärmemenge daher keine Rolle.
Der Heizungs-Kessel hatte in dem Abrechnungsjahr einen Verbrauch von genau 5000 m³ Gas. Um leicht rechnen zu können betrage der Preis für 5000 m³ Gas genau 5000 Euro. Dem Gasversorger schuldet die Hausgemeinschaft also 5000 Euro. Die Wohnungsparteien werden nun üblicherweise nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung diese 5000 Euro aufteilen müssen.
Heizkostenverteilung: 30/70
Die Wohneinheiten sind unterschiedlich groß und haben Mieter mit unterschiedlichen Heizgewohnheiten. Die Hausgemeinschaft einigt sich darauf den Vorschlagswert zur Abrechnung (Rechenwerk) der Heizkosten einerseits aus Wohnfläche und andererseits aus dem gemessenen Verbrauch zusammenzustellen. Man setzt dreißig Prozent der Kosten für die Wärmemenge an in Abhängigkeit von der jeweiligen Wohnfläche. Daher werden zuerst einmal 0,30 x 5000 Euro, also 1500 Euro alleine daraus finanziert, dass eine große Einheit sich mehr an den Kosten beteiligen soll als eine kleine.
Im konkreten Beispiel:
- Whg. 1: 50m² 10 %
- Whg. 2: 50 m² 10 %
- Whg. 3: 100 m² 20 %
- Whg. 4: 100 m² 20 %
- Whg. 5: 200 m² 40 %
- Zusammen: 500 m² 100 %
Prozentual bedeutet dies, dass sich die 1500 Euro, die sich nur auf die Wohnfläche beziehen aufgeteilt werden. Umgelegt in Euro bedeutet dieser erste Schritt zur Heizkostenverteilung von 30 % der entstandenen Kosten nach Wohnfläche:
- Whg. 1: 10 % von 1500 Euro = 150 Euro
- Whg. 2: 10 % von 1500 Euro = 150 Euro
- Whg. 3: 20 % von 1500 Euro = 300 Euro
- Whg. 4: 20 % von 1500 Euro = 300 Euro
- Whg. 5: 40 % von 1500 Euro = 600 Euro
- Zusammen: 100 % = 1500 Euro
Damit steht fest, dass jeder Mieter des Hauses sich an den Grundkosten der Heizung beteiligt. Der Flugkapitän, der nur sehr selten zuhause ist und daher selten die volle Raumtemperatur erreichen möchte, wird ebenso beteiligt wie die kälteempfindliche Oma in der ständig beheizten Wohnung.
Niemand kann sich vor den Grundkosten drücken, selbst wenn er faktisch die Heizung ganzjährig absperrt und damit den messbaren Verbrauch auf Null senken würde.
Heizkostenverteilung: Wärmemengenzähler berechnen den restlichen Gasverbrauch
1500 Euro von 5000 sind schon aufgeteilt worden. Der Rest wird nun nach den tatsächlich gemessenen Gasverbrauch (durch Wärmezähler gemessen) in den Wohnungen verteilt. Gehen wir davon aus, dass die fünf Wohneinheiten jeweils mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sind. Jeder dieser Zähler hatte dann zu einem Stichtag bereits einen abgelesenen Jahresverbrauch an Energie auf dem Display stehen.
- Whg. 1: 3000 kWh
- Whg. 2: 2000 kWh
- Whg. 3: 4000 kWh
- Whg. 4: 6000 kWh
- Whg. 5: 10000 kWh
- Zusammen: 25000 kWh
"Moment!“ möchte man jetzt als Zwischenruf besserwisserisch dazwischenfunken. Selbst bei einer Milchjungen-Rechnung kann man doch wohl davon ausgehen, dass in 5000 m³ Gas zumindest wohl auch 50000 kWh Energie vorhanden sind, die dann ja auch wohl auf den Verbrauchserfassungs-Zählern der einzelnen Wohnungen wiederzufinden sein dürften. Weit gefehlt!
Es ist für die Abrechnung nach Heizkostenverordnung nicht notwendig, dass die Summe der gezählten Verbräuche in den Wohnungen gleichzeitig auch die Summe des Energieverbrauchs im gesamten Hause darstellt.
Man bedenke, dass ja das verbrannte Gas nicht hundertprozentig in Wärme umgesetzt wird, sondern immer auch ein Kesselwirkungsgrad eine Rolle spielt. Dann rumpelt (Rücklauf) das Heizungswasser ja auch noch durch kalte Keller und schlecht isolierte Außenwände bis hin zu den Wohnungen und Heizflächen. Die Verteilungsverluste sind daher zwar faktisch vorhanden, befinden sich aber nicht als bezifferte Energiemengen auf den Displays der im Hause installierten Wärmemengenzähler. Es wird also kein Gleichstand von reingesteckter Energie und der gezählten Energie der Wärmemengenzähler erreicht werden können. Vielmehr macht man jetzt nochmals den Ansatz der Gewichtung der registrierten Einheiten der einzelnen Wohnungen.
- Whg. 1: 3000 / 25000 = 0,12 = 12 %
- Whg. 2: 2000 / 25000 = 0,08 = 8 %
- Whg. 3: 4000 / 25000 = 0,16 = 16 %
- Whg. 4: 6000 / 25000 = 0,24 = 24 %
- Whg. 5: 10000 / 25000 = 0,40 = 40 %
- Zusammen: 100 %
Eben hatte man über den Quadratmeter-Schlüssel die ersten 30 Prozent der Heizkosten verteilt. Nun verteilt man die verbleibenden 70 Prozent über den Verbrauch der einzelnen Wärmemengenzähler. Das diese 70 Prozent plötzlich wieder als 100 % auftauchen bringt einige Leser an den Rand des Wahnsinns, wir wissen das. Das ist aber so. Es müssen doch diese 70%, als entsprechend 3500 Euro zu 100 % von den Bewohnern bezahlt werden….daher! Konkret bedeutet das für den verbleibenden Anteil der Heizkosten von 3500 Euro:
- Whg. 1: 0,12 x 3500 Euro = 420 Euro
- Whg. 2: 0,08 x 3500 Euro = 280 Euro
- Whg. 3: 0,16 x 3500 Euro = 560 Euro
- Whg. 4: 0,24 x 3500 Euro = 840 Euro
- Whg. 5: 0,40 x 3500 Euro = 1400 Euro
- Zusammen: 3500 Euro
Die Wohnungen erhalten die Jahresabrechnung und zahlen also einerseits in Abhängigkeit von der bewohnten Fläche und andererseits in Abhängigkeit vom eigenen Heizverhalten (Volumenstroms).
Und bei Messfehlern bei der Wärmemengen Abrechnung?
Ein weiteres Beispiel zeigt die komische Beziehung die sich aus dieser Art der Messung und Bewertung ergibt. Ein Erlebnis aus der Praxis soll dieses Phänomen etwas plastischer darstellen. Aufgrund von Reparaturen und Instandsetzungen im bereits beschriebenen Wohnhaus sind sämtliche Wärmemengenzähler getauscht worden.
Das bedeutet, dass das Zählwerk erneuert wurde und die zugehörigen Temperaturfühler ebenso ausgetauscht wurden. Während in der „Wohnung 4“ noch ein erfahrener Monteur die richtigen Funktionen und Schritte beim Tausch des Wärmemengenzählers beachtet hat, werden in den vier anderen Wohnungen dummerweise die Vorlauffühler nicht sauber eingepasst. In der Folge registrieren diese Temperaturfühler ganzjährig eine geringere Vorlauftemperatur und damit letztlich einen geringeren Verbrauch.
Am Ende dieses Messfehler-Jahres hat die Wohnung 4 bei absolut gleichem Heizverhalten und ansonsten gleicher Witterung den gleichen Energieverbrauch auf dem Wohnungs-Wärmezähler wie im Jahre zuvor. Wiederum steht dort ein Ablesewert von 6000 kWh. Die Partei aus Wohnung 4 erwartet daher eine absolut gleiche Abrechnung wie im Vorjahr. Leider mit Zitronen gehandelt: Aufgrund des Messfehlers in den anderen Wohnungen ist die Basis der Berechnung erheblich verschoben.
Ablesung nach Eintreten des Wärmemengen Messfehlers:
- Whg. 1: 2000 kWh
- Whg. 2: 1000 kWh
- Whg. 3: 1000 kWh
- Whg. 4: 6000 kWh
- Whg. 5: 4000 kWh
- Zusammen: 15000 kWh
Die prozentuale Aufteilung der Wärmemenge ergibt
- Whg. 1: 2000 / 15000 = 0,133 = 13,3 %
- Whg. 2: 1000 / 15000 = 0,067 = 6,7 %
- Whg. 3: 2000 / 15000 = 0,133 = 13,3 %
- Whg. 4: 6000 / 15000 = 0,400 = 40 %
- Whg. 5: 4000 / 15000 = 0,267 = 26,7 %
- Zusammen: 100 %
Zum Schluss in Euro aufgeteilt ergibt sich folgendes Bild:
- Whg. 1: 0,133 x 3500 Euro = 466,7 Euro
- Whg. 2: 0,067 x 3500 Euro = 233,3 Euro
- Whg. 3: 0,133 x 3500 Euro = 466,7 Euro
- Whg. 4: 0,40 x 3500 Euro = 1400 Euro
- Whg. 5: 0,267 x 3500 Euro = 933,3 Euro
- Zusammen: 3500 Euro
Fazit
Das System der Heizkostenabrechnung ist natürlich nur so gut und gerecht wie die zugrunde liegenden Messergebnisse. Ist die Datenbasis falsch, verschiebt sich, wie man sehen konnte, alles.
In diesem Fallbeispiel zahlen sogar zwei Parteien mehr als vorher. Bei der Wohnung 1 ist der ausgewiesene Wärmemengen Verbrauch am Wohnungs-Wärmezähler zwar um 33 % zurückgegangen. Trotzdem muss diese Partei mehr bezahlen als im Jahr zuvor. Die Wohnung 4 ist trotz konstanten Verbrauchs in eine Poleposition gerutscht, die ebenso nicht zu rechtfertigen ist und zahlt letztlich 40 % der Verbrauchskosten des Hauses. Aber zum Glück sind diese Art der Einbau- und damit die Messfehler recht selten.
Stutzig macht einen allerdings das Nachdenken über das Zustandekommen dieser Ergebnisse und dieser Gewichtungen. Obwohl jemand sogar objektiv weniger auf seinem eigenen Zähler hat als im Vorjahr der Abrechnung kann eine Nachzahlung auf ihn zukommen. Anhand der beiden Beispielrechnungen kann man aber erkennen, wie sich diese Werte ergeben könnten.
Aber bitte! Bevor man auf die Barrikaden geht und eine Heizkostenabrechnung beanstandet wird man klugerweise auch das eigene Heizverhalten in die Kalkulation einbeziehen. Nur das persönliche Empfinden, dass der letzte Winter besonders mild oder aber besonders kalt war, reicht nicht immer aus um eine unangenehme Nachzahlung bei den Heizkosten auszuhebeln. Da hilft es schon mehr eine objektive Zahl heranzuziehen. Die sogenannte Gradtagszahl gibt Aufschluss über die tatsächlichen Witterungsbedingungen der zurückliegenden Jahre.
Kostenaufstellung für Heizkosten beinhaltet:
- Gasverbrauch
- Betriebsstrom (für Pumpen und Regelung)
- Heizungswartung (nicht Reparatur)
- Abrechnungsservice
Video zum Thema:
Checkliste für den Einbau von Wärmemengenzähler:
Autor Dipl.-Ing. (FH) Elmar Held ist verantwortlicher Redakteur des SBZ Monteur und betreibt ein TGA-Ingenieurbüro, ist Dozent an der Handwerkskammer Dortmund sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. www.ingenieurbueroheld.de