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Tilgungszuschüsse im Förderprogramm für Speicher angepasst

Die KfW teilt mit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi die Förderhöhe für Tilgungszuschüsse (Anteil an den förderfähigen Kosten) bei der Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen wie folgt angepasst hat:

  • Antragseingang in der KfW ab 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017: 13%
  • Antragseingang in der KfW ab 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 (Programmende): 10%

Das Merkblatt und das Formular "Handreichung zur Ermittlung des Tilgungszuschusses" werden zum 1. Oktober 2017 angepasst. Die ab dann gültigen Dokumente mit den KfW-Bestellnummern 600 000 2700 und 600 000 2702 können nach dem Einloggen im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen werden. Außerdem sind die Dokumente über den zentralen Bestellservice der KfW unter der Servicenummer 0800 539 9001 oder per E-Mail an bestellservice@kfw.de zu beziehen.

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