Digitaler hydraulischer Abgleich: Diese Richtlinien gelten
Der hydraulische Abgleich musste bis spätestens 30. September 2023 in größeren Wohngebäuden mit einer Gas-Zentralheizung ab zehn Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden ab einer beheizten Fläche von 1.000 m2 durchgeführt werden. Gebäude mit einer Gasheizung ab 6 Wohneinheiten hatten hierfür Zeit bis zum 15. September 2024.
Das GEG trat zwar am 1. Januar 2024 in Kraft, aber die GEG-Anforderungen zum hydraulischen Abgleich gelten – aufgrund der zeitlichen Überschneidung mit der EnSimiMaV – erst seit dem 1. Oktober 2024. Bis dahin, so die Blossom-ic-intelligent controls AG, waren die Anforderungen der EnSimiMaV zu beachten. Das in Memmingen ansässige Unternehmen hat die Richtlinien für den hydraulischen Abgleich genau im Blick: