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Hydraulischer Abgleich: So denken unsere Leser darüber

Stephan von Oelhafen

Eigentlich ist der hydraulische Abgleich ja Pflicht. Also sind wir davon ausgegangen, dass fast alle den Abgleich auch durchführen. Die Frage für uns war eigentlich nur nach welchen Verfahren. Aber so einfach ist es dann wohl doch nicht.

So gaben 36% der Teilnehmer an unserer kleinen Umfrage an, den hydraulischen Abgleich immer nach Verfahren B des VdZ durchzuführen. Dieses beinhaltet auch eine ausführliche Heizlastberechnung. Weitere 26% sagten, dass sie den Abgleich durchführen - und zwar meistens nach dem vereinfachten Verfahren A, das auch ausreichend sei. Sind in Summe also nur 62%, die sich tatsächlich die Arbeit machen und das zusätzliche Geschäft auch nutzen.

Was aber machen die übrigen? So entfielen je 7% auf die Optionen „Ich nutze technische Hilfsmittel (z.B. Pumpen), die den Abgleich unterstützen“ bzw. auf „Wenn mich ein Kunde direkt danach fragt, führe ich den hydraulischen Abgleich nach Verfahren A durch.“ Heißt für uns: Diese Gruppe mit 7% führt den Abgleich eher sporadisch durch.

Die große Überraschung für uns aber waren die 24%, die ganz klar dafür stimmten, dass der hydraulische Abgleich nur unnötiger Schnickschnack sei. Nimmt man noch die 7% hinzu, die den Abgleich nur sporadisch auf Nachfrage durchführen, sind wir bei fast einem Drittel, das den hydraulischen Abgleich also weder als lukratives Zusatzgeschäft noch als gesetzlich verbindlich ansieht.

Wir haben schwer geschluckt bei diesen Zahlen.

Testen Sie Ihr Wissen zum hydraulischen Abgleich mit unserem Wissenstest.

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