Comeback der Mikro- und Mini-BHKW: Strom und Wärme selbst erzeugen
Eins der absoluten In-Themen ist mittlerweile die Eigenstromproduktion. Tatsächlich ist das Thema aber nicht neu: Um 2010 waren für ein paar Jahre kleine Blockheizkraftwerke fürs Eigenheim relativ angesagt, stromerzeugende Heizungen mit einer elektrischen Leistung von um 1 kWel, meist auf Basis von Erdgas. Danach wurde es um das Thema Mini-BHKW wieder stiller und das Thema Eigenstrom wird heute von der Photovoltaik dominiert.
Im vergangenen Jahr bspw. wurden laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mehr als 140.000 neue Solarstromspeicher installiert – ein Zuwachs um rund 60 Prozent, verglichen zum Vorjahr. Der geschätzte Bestand an Solarstromspeichern erhöhte sich damit laut BSW auf über 400.000 Anlagen. Unter dem Eindruck des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise registriert der Verband derzeit ein weiteres Anziehen der Nachfrage nach Solartechnik und Solarspeichern unter Eigenheimbesitzer. Beflügelt werde die Solartechnik- und Speicher-Nachfrage auch durch die Verbreitung von E-Autos.
Wann ist ein BHKW mikro, wann mini?
Wie hat sich der Markt für Mikro/Mini-BHKW entwickelt? Es ist verbreitet, die Klein-BHKW über die elektrische Leistung in zwei Größenklassen einzuteilen: Mikro und Mini. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2020 ordnet Anlagen mit bis zu 2 kWel in die Mikro-BHKW-Klasse ein. Der Leistungsklasse Mini werden laut KWKG Anlagen bis 50 kWel zugeordnet. Der bestimmende Faktor für die elektrische Leistung der Anlage ist der Wärmebedarf des Gebäudes. Die Stromproduktion kann zeitlich begrenzt von der Wärmenachfrage entkoppelt werden über Wärmespeicher.
Veränderte Ausgangslage
Die Ausgangslage des Markts für Mikro/Mini-BHKW hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Ende 2020 lief das BAFA-Förderprogramm für Mini-KWK aus, über das man auf Antrag einen Zuschuss für Anlagen bis 20 kWel erhielt. Fossile Energie wird immer teurer, u. a. über die CO2-Steuer. Die neue Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass ab 2025 jedes neu eingebaute Heizsystem seine Energie zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehen muss, was der Wärmepumpe weiter Schub geben wird. Erdgasbetriebene Heizungen werden darüber ins Abseits gestellt, selbst wenn sie Teil einer Hybridlösung sind. Technisch gesehen ist das Thema Wasserstoff/Brennstoffzelle für Mikro/Mini-BHKW wieder aktuell.
Blick in den Markt
Laut Branchenverband B.KWK hat es für Anlagen bis 2 kWel eine gewisse Steigerung bei Geräten gegeben, die mit Brennstoffzellen arbeiten. Sie werden jetzt nur über das Zuschuss-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) KfW 433 gefördert (Heizen mit Brennstoffzellen) und erhalten keine Förderung mehr aus dem KWKG. Die Marktentwicklung bei Min-BHKW bis 10 und bis 20 kWel beschreibt der B.KWK als konstant. „Wir sehen dabei einen gewissen Einfluss durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. wurden durch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) im Neubau und in der Sanierung KWK-Anlagen als Ersatzmaßnahme zu biogenen/erneuerbaren Gasen eingesetzt“, berichtet Anita Kietzmann, Leiterin für energiepolitische Beratung beim B.KWK. Absatzzahlen nennt der Verband nicht, doch laut statista.com hat der Absatz von Mini-BHKW bis 10 kWel 2020 bei knapp 4.000 Anlagen gelegen. Interessant ist, dass nach einem kontinuierlichen Rückgang der Absatzzahlen vom Spitzenjahr 2013 (4.469 Geräte) bis 2017 (2.677 Anlagen) seitdem der Absatz wieder steigt.
(System)technische Weiterentwicklung
Technisch sind die Anlagen in den vergangenen Jahren effizienter geworden, auch leiser im Betrieb und die große Achillesferse Wartung ist etwas entschärft, in Form von verlängerten Wartungsintervallen. Denn BHKW sind ja als Dauerläufer angelegt. Das impliziert aber auch, dass regelmäßig gewartet werden muss und das ist mitunter teuer. Die Anbieter von Mikro/Mini-BHKW sehen sich mit ihren Anlagen aber zunehmend auch in einer neuen Rolle, als Partner der erneuerbaren Energien, als Baustein von Hybridlösungen, z. B. in Verbindung mit einer Wärmepumpe oder mit PV. Inwiefern sich solche Kombinationen wirtschaftlich darstellen lassen, muss man dann in jedem Einzelfall sehen.
Die Fördersäule ist das KWKG
Für die Mikro/Mini-BHKW ist/bleibt heute das KWKG 2020 die Grundlage der Förderung. Anita Kietzmann fasst die dort beschriebenen Regelungen zusammen: „Der Betreiber einer Mini-KWK-Anlage hat die Möglichkeit der Eigenstromnutzung mit Überschusseinspeisung. Für die Gesamtmenge an Strom, die er selbst verbraucht hat, erhält er vom Netzbetreiber die am Inbetriebnahme-Zeitpunkt geltenden Zuschläge nach KWKG. Für den in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeisten Strom erhält der Betreiber nach KWKG den doppelten Satz des KWK-Zuschlages wie für Eigenverbrauch.
Aktuell erhält der Betreiber/Investor nach KWKG 2020 einen Zuschlag von 8 ct/kWh für Eigenverbrauch und 16 ct/kWh bei Einspeisung für eine Gesamtbetriebszeit von 30.000 Vollbenutzungsstunden (VBh). Die jährlich geförderten Vollbenutzungsstunden sind im KWKG begrenzt, abschmelzend von 5.000 VBh in 2021/2022 auf 4.000 VBh in 2023/2024 und 3.500 VBh ab 2025. Bis 12/2022 installierte Anlagen erhalten vom Netzbetreiber noch ein vermiedenes Netzentgelt, das abhängig ist vom Netzbetreiber und nicht einzeln spezifizierbar. Zusätzlich erhält der Betreiber für die eingesetzte Energie einen Anteil der Energiesteuer vom Zollamt auf Antrag zurück.“
Fazit: Hartnäckig in der Nische
Mikro/Mini-BHKW sind zwar ein Nischenmarkt, aber der Absatz erholt sich offenbar wieder. Worauf das im Einzelnen zurückzuführen ist, lässt sich nur schwer zu erkennen. Wahrscheinlich ist das Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Das Thema Eigenstrom wird heute von der Photovoltaik dominiert. Dessen ungeachtet können die Mikro/Mini-BHKW ihren Platz offensichtlich behaupten. Das liegt auch daran, dass sie sich im Kontext der Energiewende derzeit neu erfinden.
Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz