Diese Änderungen bringt die neue Effizienzklasse A+++
Seit September 2015 gibt das EU-Energielabel Auskunft über die Energieeffizienz von neuen Heizungen und Warmwasserbereitern. Es ist bei Anlagen bis 70 kW Leistung, Speichern bis zu einem Fassungsvermögen von 500 l sowie für Produktkombinationen Pflicht.
Was ändert sich für neue Heizsysteme?
Nach der EU-Effizienzrichtlinie für Raumheizgeräte werden selbige ab dem 26. September 2019 in neue Klassen unterteilt: von A+++ (grün) bis D (rot). Ab dann gilt das Energielabel auch für Einzelraumheizgeräte bis 50 kW Leistung, darunter Pellet- und Holzöfen oder Gasaußenwandheizgeräte.
Mit der Effizienzklasse A+++ erhöhen sich die Anforderungen für neue Wärmeerzeuger und Speicher, während gleichzeitig die schlechtesten Klassen E, F und G entfallen. Damit wird es für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, schwieriger, eine hohe Einstufung zu erhalten.
So rutschen Gas- und Öl-Brennwertgeräte von bislang A+ auf A oder B ab. Heizsysteme, die die Temperatur aus dem Abgas nicht ausnutzen, werden in der Klasse C eingeordnet und dürfen nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden.
Eine höhere Einstufung ist nur in Kombination mit einer Zusatzanlage möglich, die mit erneuerbaren Energien Wärme zusteuert. Dies ist zum Beispiel eine Heizung mit Solarunterstützung oder einer zusätzlichen Wärmepumpe. Die Effizienzklasse von Gas- und Öl-Brennwertgeräten lässt sich so bis hin zu A++ verbessern.
Für A+++ geeignet sind hingegen Wärmeerzeuger, die regenerative Energien nutzen, wie etwa einige Holzheizungen, effiziente Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke. Dies soll dazu beitragen, dass der Ausbau und die Entwicklung von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien vorangetrieben wird.
Energielabel für bestehende Anlagen
Ebenfalls erneuert wurde das deutsche Effizienzlabel für Bestandsanlagen. Das bereits 2016 bundesweit eingeführte Etikett gilt für Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoffe bis 400 kW Leistung. Wie auch bei dem EU-Label für neue Anlagen wurde hier am 26. September 2019 die Klasse A+++ eingeführt, während die Klasse E entfiel.
Die Etikettierung alter Heizkessel erfolgt zeitlich gestaffelt. So müssen ab 2019 alle Geräte, die vor 1996 hergestellt wurden, mit einem Label versehen werden. Dies muss der Schornsteinfeger bei der regelmäßigen Kontrolle anbringen. Kosten entstehen dem Kunden dabei keine.
Sollte dieses Label allerdings nach der Kontrolle des Schornsteinfegers noch fehlen, muss der Heizungsinstallateur den Eigentümer der Anlage darauf hinweisen und bestenfalls das Etikett selbst ausstellen.
Dabei muss der Eigentümer der Anlage laut Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVK) darüber aufgeklärt werden und eine Broschüre mit weiteren Informationen bekommen.
Wichtig für den Altbestand
Anlagen, die schlechter als D eingestuft sind, kommen in Deutschland nicht mehr in den Handel. Bereits installierte Geräte dürfen aktuell noch weiter betrieben werden. Dennoch ist es ratsam, Kunden darauf hinzuweisen, dass es gerade bei älteren Heizungsanlagen sinnvoll ist, diese zu ersetzen.
Oft lohnt sich der Austausch zu einer sparsameren Heizung und der Nutzer ist für zukünftige Änderungen besser gewappnet. Denn weitere Verschärfungen sind bereits für das Jahr 2021 oder 2022 angekündigt worden.
Wichtig für die Beratung ist aber auch, dass das Energielabel keinen Rückschluss auf die tatsächlich anfallenden Betriebskosten erlaubt. Diese hängen von weiteren Faktoren ab, wie dem verwendeten Energieträger und dem energetischen Zustand des Hauses.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Sowohl das EU-Label für Neuanlagen als auch das DE-Label für Altanlagen haben von nun an die gleichen Klassifizierungen von A+++ bis D.
- Um auf A+ oder höher eingestuft zu werden, benötigen Neuanlagen auf Basis fossiler Energieträger mindestens eine unterstützende regenerative Anlage.
- Für 2020 gilt: Heizungen bis Baujahr 1996 und mit einer Leistung bis 400 kW müssen ein Energielabel für Altanlagen erhalten.
- Die Label für Altanlagen müssen Schornsteinfeger verpflichtend ausstellen, berechtigt dazu sind aber auch Anlagenmechaniker SHK und ausgewählte Energieberater.
- Die Label dienen nur zur Aufklärung der Eigentümer und führen in keinem Fall zu einer Stilllegung.
Dieser Beitrag erschien zuerst in SBZ 19/2019.