Was muss eine gute Photovoltaik-Versicherung leisten?
Photovoltaikanlagen zu versichern ist sinnvoll, gute Verträge gibt es schon für unter 100 Euro im Jahr. Doch oft ist der Schutz löchrig, wie ein Test von Photovoltaik-Versicherungen der Stiftung Warentest zeigt. Rundum empfehlenswert sind nur 9 der 42 Tarife, so die März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
Zwei Arten von Photovoltaik-Versicherungen
Kunden können Photovoltaik-Versicherungen als Zusatzbaustein ihrer Wohngebäudeversicherung abschließen oder als separate Police bei einem anderen Anbieter. Die untersuchten Zusatzbausteine zur Gebäudeversicherung kosten zwischen 28 und 132 Euro pro Jahr. Es gibt zwar auch Wohngebäudetarife, die kleine Anlagen bis zehn Kilowatt mitversichern. Der Schutz bezieht sich dann aber oft nur auf Risiken, für die die Gebäudepolice greift, zum Beispiel Feuer, Sturm oder Hagel. Nicht dazu gehören u. a. Marderschäden, Diebstahl oder Kurzschluss. Finanztest hat insgesamt sieben Versicherungen gefunden, bei denen sowohl die zugrundeliegende Wohngebäudeversicherung empfehlenswert ist als auch der von Finanztest definierte Mindestschutz für die Solaranlage gilt.
Separate Photovoltaik-Versicherungen sind teilweise teurer, häufig ist ein Mindestbeitrag fällig. Die untersuchten Tarife kosten zwischen 60 und 250 Euro. Nur zwei Tarife erfüllen den Finanztest-Mindestschutz. Zahlreiche Policen zahlen hier nicht, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.
Der ausführliche Test erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits unter www.test.de/photovoltaikversicherung abrufbar.
Checkliste Schadensfälle
Eine Photovoltaik-Versicherung sollte leisten bei
- Brand. Brände sind zwar selten, aber im Extremfall der teuerste Schaden. Das muss unbedingt versichert sein.
- Blitz. Versichert ist der direkte Einschlag in die Solaranlage.
- Tierbiss. Nicht nur Schäden durch Marder, sondern auch durch andere Nagetiere sollten mitversichert sein.
- Sturm/Hagel. Dieser Schutz wird zunehmend wichtig. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung können schwere Stürme, die bisher alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle 10 Jahre auftreten.
- Grobe Fahrlässigkeit. Die Versicherung sollte auch dann voll zahlen, wenn der Kunde einen Schaden grob fahrlässig mitverursacht hat.
- Bedienungsfehler. Sie sind selten, sollten aber im Schutz enthalten sein.
- Überspannung/Kurzschluss. Dieser Schutz greift zum Beispiel, wenn der Blitz eine Überlandleitung trifft und dadurch die Anlage beschädigt.
- Diebstahl. Dies ist eher ein Problem bei großen, gewerblichen Solarparks. Module vom Dach eines Hauses zu schrauben, ist auffällig, ihr Verkaufswert gering.
- Schneedruck/Lawinen. Wird Schnee nass und verdichtet sich, erhöht sich sein Gewicht enorm. Schäden an der Unterkonstruktion oder den Modulen sind die Folge. Der Schutz greift nicht für den Minderertrag, wenn Schnee die Module bedeckt. Auch Frost- und Wasserschäden sollten versichert sein.
- Ertragsausfall. In der Regel reicht es, wenn die Versicherung für maximal drei Monate den Betrag zahlt, den die Anlage im Schnitt der letzten zwölf Monate erwirtschaftet hat.