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Kupferlegierungen für Trinkwasser: Aktueller Stand, Entwicklungen und Ausblick

Die EU-Trinkwasser-Richtlinie 2020/2184 wurde am 23.01.2024 aktualisiert und vom EU-Parlament verabschiedet. Diese Richtlinie setzt hohe Anforderungen an Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser und verschärft Grenzwerte, wie für Blei. Dies betrifft viele Kupferlegierungen in Trinkwasserinstallationen, aber es gibt bereits gute Alternativen.

ALT-Text: „Ein Fachhandwerker nutzt ein Presswerkzeug, um eine Kupferrohrverbindung in einem SHK-Projekt zu crimpen. Der Handwerker trägt eine schwarze SANHA-Jacke und befindet sich auf einer Baustelle für Heizungs- und Klimatechnik.
Installationsrohre aus Cu-DHP sind in Trinkwasseranlagen unproblematisch.

Die Gesetzgebung zielt darauf ab, den Kontakt gesundheitsschädlicher Stoffe wie Blei, Arsen und Antimon mit Trinkwasser zu vermeiden. Kupferwerkstoffe mit Blei dürfen daher nicht mehr in Trinkwasserinstallationen verwendet werden. Die 2011 gegründete 4MS-Initiative veröffentlichte eine Positivliste unbedenklicher Werkstoffe, die nun in europäisches Recht übernommen und verschärft wurde. Grenzwerte für Blei im Trinkwasser wurden sukzessive abgesenkt, was zur Entwicklung neuer Kupferwerkstoffe führte. Diese müssen neben hygienischen auch technisch-physikalische Eigenschaften erfüllen, um langlebig zu sein.

Kupfer-Zink-Legierungen können nach ISO 6509 in entzinkungsbeständige und eingeschränkt entzinkungsbeständige Legierungen unterteilt werden. Letztere sind aufgrund höherer Korrosionsanfälligkeit nur eingeschränkt für Trinkwasserinstallationen geeignet, können aber in anderen Bereichen wie Heizung oder Gas verwendet werden, wo weniger Korrosion auftritt.

Der Wechsel zu bleifreien Kupferwerkstoffen für Trinkwasseranwendungen zeigt das Engagement für öffentliche Gesundheit und ökologische Nachhaltigkeit. Mit fortgesetzter Innovation und Einhaltung gesetzlicher Normen sind die Aussichten für sichere und zuverlässige Trinkwasserinstallationen vielversprechend.

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