Sicherheit durch die richtige Befestigung: Löschwasserleitungen normgerecht installieren
Bei der Befestigung von Löschwasserleitungen stehen Handwerker und Planer vor der Herausforderung, vorgegebene Normen einzuhalten und dabei die konkrete Einbausituation im Blick zu behalten. Im Zuge der Überarbeitung der dafür wichtigen DIN 14462 wurden die Anforderungen an Halterelemente der Löschwasserleitungen konkretisiert. Die neu gefasste DIN 14462 hinterlässt dabei bei Planern und ausführenden Installationsbetrieben hinsichtlich der korrekten Planung und Auswahl noch einige Unsicherheiten, die dieser Artikel beseitigt.
Gesetzliche Anforderungen
Die baurechtlichen Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen sind in verschiedenen Normen und Richtlinien festgelegt:
- Die Bauordnungen der Bundesländer stellen materielle Anforderungen an bauliche Anlagen zum vorbeugenden Brandschutz und zur Brandbekämpfung.
- Forderungen nach Feuerlöschanlagen sowie deren Anforderungen werden aus den (aus der Musterbauordnung (MBO) abgeleiteten) Landesbauordnungen (LBO) und den zugehörigen Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik abgeleitet.
- Es wird dabei zwischen selbsttätigen (automatischen), wie zum Beispiel Sprinkleranlagen, und den in diesem Artikel näher beleuchteten nicht selbsttätigen Löschanlagen unterschieden.
Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Befestigung von Löschwasserleitungen:
- MBO – § 3 Allgemeine Anforderungen, § 14 Brandschutz
- Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB) – 10.4. Planung und Bemessung selbsttätiger und nicht selbsttätiger Feuerlöschanlagen
Objektbezogene Grundlagen sind zum Beispiel
- Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) – 5.14 Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung
- Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) – 6.3 Feuerlöschanlagen
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) – § 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen
- Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) – § 20 Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Brandfallsteuerung der Aufzüge
- Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) – § 17 Feuerlöschanlagen, Rauchableitung
- sowie weitere mitgeltende Normen und Regelwerke (zum Beispiel Regelungen zur Trinkwasserhygiene)
Grundlage in Planung und Ausführung dieser Objekte ist die DIN 14462:2023-07 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen ‚trocken‘”
Im Juli 2023 wurde die neue Ausgabe veröffentlicht. Die nachfolgenden Vorschriften und Befestigungsvorschläge beziehen sich auf sie. Der Anwendungsbereich der Norm umfasst Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von
- Wandhydrantenanlagen: Diese werden hauptsächlich in Gebäuden installiert, um Brände in ihrer Anfangsphase bekämpfen zu können.
- Über- oder Unterflurhydranten in nicht-öffentlichen Bereichen: Diese Hydranten befinden sich außerhalb öffentlicher Straßen und Wege, beispielsweise auf Privatgrundstücken oder in Industrieanlagen.
- Löschwasseranlagen „trocken“: Diese sind in der Regel entleert und werden erst im Brandfall mit Wasser befüllt.
Wichtig: Nach der DIN 14462 dürfen nur Bauteile installiert werden, die den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Wird aufgrund spezieller Einbausituationen oder örtlicher Gegebenheiten von den Festlegungen der Norm abgewichen, müssen sie mit den zuständigen Stellen abgestimmt und im zu erstellenden Kontrollbuch schriftlich dokumentiert werden.
Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen
Löschwasserleitungen und deren Zuleitungen müssen unter Beachtung der zu erwartenden Einsatzdauer befestigt sein. Dadurch werden grundsätzliche Anforderungen an das Befestigungssystem gestellt.
Das Befestigungssystem muss
- auch bei unmittelbarer Beflammung über die Betriebszeit ausreichend lange standsicher sein
- den zu erwartenden statischen und dynamischen Kräften standhalten
- so ausgeführt sein, dass das Versagen einer einzelnen Halterung nicht zum Systemversagen führen kann.
Allgemeine Anforderungen
Einzelbefestigungen und Festpunkte müssen
- der zu erwartenden Einsatzdauer standhalten
- den zu erwartenden statischen und dynamischen Kräften standhalten
- nicht brennbar ausgeführt werden
- „hängend“ ausgeführt werden (Gewindestäbe)
- Anzahl und Positionierung der benötigten Festpunkte sind nach Verlege-Richtlinie des jeweiligen Herstellers der Rohrleitung zu ermitteln.
Besondere Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen „nass/trocken“ und „trocken“
Während der Planung von Halterungskonstruktionen für Löschwasserleitungen „nass/trocken“ und „trocken“ sind erhöhte dynamische Kräfte, die möglicherweise im Rahmen des Befüllvorgangs entstehen, besonders zur berücksichtigen. Eine ausreichende Anzahl an Halterelementen müssen durch Schub- und Gewichtskräfte, Einströmen des Wassers in das leere Rohrnetz sowie Richtungsänderungen entstehende Axialkräfte aufnehmen können. Nach jeder Richtungsänderung der Rohrleitung ist daher ein Festpunkt vorzusehen.
- Festpunkt nach jeder Richtungsänderung
- Zu erwartende dynamische Kräfte beim Befüllvorgang sind durch den Hersteller der Rohrleitung zu ermitteln bzw. zu nennen.
Besondere Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen „trocken“
Der Befestigung trockener Löschwasserleitungen räumt die DIN 14462 besondere Betrachtung ein.
- Leitungsverlauf durch brandlastfreie, oder durch andere Löschanlagen geschützte Bereiche: Halterung nicht brennbar, statisch kalt bemessen
In allen anderen Bereichen gilt:
Ummantelung der Rohrleitung inklusive Halterelemente: Halterung nicht brennbar, statisch kalt bemessen, Ummantelungsdicke gemäß U/A (siehe Tabellen in DIN 14462:2023-07 Anhang C)
Sobald eine trockene Löschwasserleitung in einem brandlasthaltigen Installationsraum, der nicht durch eine andere automatische Löschanlage geschützt ist, geführt wird, ist eine Heißbemessung entsprechend der Grundsätze der DIN 4102-4 erforderlich.
Bei der Heißbemessung einzuhaltende Anforderungen:
- Das Befestigungssystem muss aus Stahl, in hängender Ausführung und ohne elastische Zwischenglieder ausgeführt sein.
- Die Blechdicke der Halterelemente beträgt mindestens 1,5 mm.
- Die maximale Länge der unbekleideten Abhänger beträgt höchstens 1,5 m.
- Dübel/Anker bedürfen eines Verwendbarkeitsnachweises hinsichtlich Verwendung und Traglast (z. B. Europäische Technische Bewertung (ETA) in Verbindung mit Declaration of Performance (DoP) oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)).
- Die Halterelemente aus Stahl müssen so dimensioniert werden, dass die berechneten Spannungen die Werte der nachfolgenden Tabelle nicht überschreiten.

Alternativ zur Heißbemessung können die Rohrleitungen mit anderen (baulichen) Maßnahmen geschützt werden. Diese können sein:
- Installation in brandlastfreien Bereichen
- Installation innerhalb der Schutzbereiche durch brandschutztechnisch qualifizierte bauliche Abtrennung
- EI 30... EI 120-Ummantelungen unter Beachtung des Verhältniswertes U/A nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. Ap/V nach DIN EN 1993-1-2 (Profilfaktor)
DIN 14462:2023-07 Anhang C – Orientierungshilfen zur fachgerechten Installation
Der informativ gehaltene Anhang C der Norm bietet Tabellen, die als Orientierungshilfen für die Dimensionierung der Bekleidungsdicke, maximale Stützweiten und dabei zu erwartende Dübellasten dienen.
Schematische Darstellung gängiger Einbausituationen
Grafisch lassen sich die in der Norm beschriebenen Anforderungen an die Halteelemente in Abhängigkeit vom jeweiligen Installationsraum so darstellen:
Angaben zur Erstellung des Befestigungsvorschlags
Bei der Planung der Befestigungssysteme für Löschwasserleitungen sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hilfestellung zur Grundlagen- und Bedarfsermittlung geben
Angaben zum Objekt
- Art der Löschanlage
- Feuerwiderstandsdauer der Bauteile
- Darstellung des Leitungsverlaufs (Pläne, …)
- Durch welche Räume verläuft die Leitung?
- Vorgaben des vorliegenden Brandschutzkonzepts
Rohrsystem
- Nenndurchmesser der Rohrleitung(en)
- Werkstoff der Rohrleitung
- Erwartete Kräfte und Angabe über Festpunktpositionierungen (gemäß Verlegerichtlinie des Rohrherstellers)
Befestigungsuntergründe
- Angabe der jeweiligen Befestigungsuntergründe z. B. Mauerwerk, Porenbeton, Beton, Stahlträger, Holzträger, …
Fazit
Die Befestigung von Löschwasserleitungen erfordert präzise Planung und Ausführung. Die Einhaltung geltender Normen und die Verwendung geeigneter Materialien stellt sicher, dass Löschanlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Für Planer und Installateure ist die genaue Einhaltung dieser Normen unerlässlich, um die Sicherheit und den Schutz von Menschen und Gebäuden zu gewährleisten, wie auch in § 14 der MBO formuliert: „... und der Brandausbreitung vorgebeugt wird und […] die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
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Toni Sebald ist Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS), Projektplaner Walraven GmbH.