Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im März 2020
Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft
Im März tritt ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland in Kraft. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll qualifizierten Menschen aus Staaten außerhalb der EU die Immigration nach Deutschland erleichtern. Einwanderer profitieren dann von beschleunigten Visaverfahren und besseren Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen. Außerdem sollen sie dank einer neuen Beratungsstelle zukünftig Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse erhalten.
Masern-Impfpflicht an Schulen und Kitas
Eltern aufgepasst: Ab dem 1. März müssen Kinder in Schulen und Kindertagesstätten bundesweit gegen Masern geimpft sein. Die neue Masern-Impfpflicht verlangt von Eltern, dass sie die Impfung ihrer Kinder vor deren Aufnahme in eine neue Einrichtung nachweisen. Besuchen diese bereits eine Schule oder Kita, kann der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 nachgereicht werden. Verstöße werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500€ geahndet.
Auch erwachsene Mitarbeiter der betreffenden Einrichtungen unterliegen der neuen Impfpflicht. Mit der Verordnung sollen die immer wieder einmal auftretenden Masernausbrüche in Deutschland zurückgedrängt werden. Ein optimaler Schutz gegen die extrem ansteckende Infektionskrankheit kann durch eine hohe Impfungsrate der Bevölkerung von 95 Prozent erreicht werden. Denn nur so entsteht eine sogenannte „Herdenimmunität“.
Erhöhung der Umzugskostenpauschale
Ihnen steht ein berufsbedingter Umzug bevor? Dann können Sie zukünftig mehr Geld steuerlich absetzen. Ab dem 1. März 2020 steigt die Umzugskostenpauschale für Ledige auf 820€, für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner auf 1639€. Zusätzlich können Betroffene auch Maklerkosten oder den Möbeltransport absetzen – wenn diese einzeln belegbar sind.
Wiederholungsrezepte entlasten chronisch Kranke
Eine neue Regelung entlastet chronisch kranke Menschen, die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müssen. Ab dem 1. März können diese sich einige Arztbesuche sparen. Das neue Wiederholungsrezept erlaubt es Ärzten, betreffenden Patienten Rezepte auszustellen, mit denen bis zu drei Abgaben eines Medikaments innerhalb eines Jahres möglich sind.