Aktualisierte VDE-Norm zur Errichtung von Niederspannungsanlagen
Die Norm gilt für die Errichtung eines Photovoltaik-Stromversorgungssystems, das eine elektrische Anlage insgesamt oder teilweise versorgt und elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage einspeist. Dabei beginnt die elektrische Anlage eines Photovoltaiksystems an einem Modul oder einer Kombination von Modulen und endet am Netzanschlusspunkt des öffentlichen Netzes oder der Verbraucheranlage.
Gegenüber der Vorgängervariante aus dem Jahr 2006 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Der Anwendungsbereich wurde an den Stand der Technik angepasst und präzisiert den Umfang der Normanforderungen.
- Begriffe wurden weitestgehend mit denen der relevanten Produktnormen harmonisiert.
- Festlegungen zum Überspannungs- und Blitzschutz wurden hinzugefügt.
- Auf der DC-Seite sind nur noch die Schutzmaßnahmen „Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung“ und „Schutz durch Kleinspannung mittel SELV oder PELV erlaubt.
- Ab sofort ist ein Hinweisschild auf die Photovoltaikanlage bei allen neu errichteten Anlagen zwingend vorgeschrieben.
Anforderungen für Systeme mit Batterien oder anderen Energiespeichermethoden sind in Vorbereitung. In Deutschland gilt für stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz VDE-AR-E 2510-2.