Mehr Ölheizungen stillgelegt als in Betrieb genommen
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden damit 3.974 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als neu in Betrieb genommen. Die Prüfpflicht wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) je nach Volumen und Standortgegebenheiten geregelt.
Bei ihrer Stilllegung müssen zum Beispiel oberirdische Ölheizungen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, erst ab einem Tankvolumen von mehr als 10.000 Litern geprüft werden. Daher kann die Zahl der insgesamt außer Betrieb genommenen Ölheizungen noch höher liegen.
Sie suchen eine Anstellung in der Gebäudetechnik? Schauen Sie mal bei www.gebäudehelden.de vorbei.