Daikin gibt alle Patente für R-32 Geräte frei
Daikin hat sämtliche Patente auf Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen mit dem klimaschonenden Kältemittel R-32 freigegeben. Damit will das Unternehmen eigenen Angaben zufolge die internationale Einführung der Technologie vorantreiben. Die Patente zum Schutz technischer Erfindungen seien vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels nicht mehr zeitgemäß.
2012 wurde das weltweit erste Klimagerät mit dem Kältemittel R-32 in Japan auf den Markt gebracht. Heute schätzt Daikin die Zahl der weltweit installierten R-32 Geräte auf 27 Millionen. Bis 2050 will Daikin CO2-neutral arbeiten - das Kältemittel R-32 soll seinen Teil dazu beitragen.
Vorteile von R-32
Das Kältemittel ist sowohl flüssig als auch gasförmig nachfüllbar, viele Installationswerkzeuge der Alternative R-410A lassen sich auch im Umgang mit R-32 nutzen. Mit seinem geringen GWP von 675 trägt R-32 dazu bei, die Forderungen der F-Gase Verordnung zu erfüllen. Diese soll durch die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 das CO2-Äquivalent der heutigen Verkaufsmengen verglichen mit dem Basisjahr 2015 auf ein Fünftel reduzieren. Hinzu kommt, dass das Ein-Komponenten-Kältemittel leicht zu gewinnen und zu recyceln ist, was dazu beiträgt, den Bedarf an zusätzlicher Kältemittelproduktion zu verringern.